Die Gemeinde Stadelhofen kämpft weiter

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Stadelhofen — Nach der jüngsten Sitzung des Gemeinderats steht fest: Stadelhofen strebt eine Berufung gegen das Urteil an, mit dem es vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth seine Klag...

Stadelhofen — Nach der jüngsten Sitzung des Gemeinderats steht fest: Stadelhofen strebt eine Berufung gegen das Urteil an, mit dem es vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth seine Klage gegen den Bau von vier Windrädern bei Schederndorf (Landkreis Bamberg) verloren hat. Der Gemeinderat hat einen Rechtsanwalt damit beauftragt zu prüfen, ob eine Berufung möglich ist.
Die vier Rotoren sind Teil eines größeren Windparks, den die Naturstrom AG plant. Fünf Windräder möchte das Unternehmen außerdem auf dem Gebiet von Wattendorf (Landkreis Bamberg) und weitere zwei in der Gemarkung Großziegenfeld (Stadt Weismain, Landkreis Lichtenfels) errichten.

Keiner will den Windpark

Keine der drei betroffenen Gemeinden will den Windpark haben. Im Landratsamt Lichtenfels hat man zur Kenntnis genommen, dass die Jura-Gemeinde Stadelhofen mit ihrer Klage gegen die Genehmigung durch das Landratsamt Bamberg am Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert ist. Regierungsdirektor Anton Fleischmann von der Lichtenfelser Behörde spricht von einem "Urteil mit Vorwirkung", denn dort steht die Entscheidung in dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren noch aus.
Das Gericht hat entsprechend eines vorgelegten Gutachtens artenschutzrechtliche Bedenken zurückgewiesen. Die von den Gegnern eingeforderte Einhaltung der 10-H-Abstandsregelung könne aus Sicht der Bayreuther Richter nicht zugrunde gelegt werden, weil der Antrag für das Vorhaben noch vor deren Inkrafttreten eingereicht worden war. jb/pp