Regelmäßig treffen sich in Bad Kissingen mehrere hundert Menschen zu einem "Spaziergang", um ihren Unmut gegenüber den Corona-Regeln und den Corona-Schutzimpfungen auszudrücken. Wie bereits in der ver...
Regelmäßig treffen sich in Bad Kissingen mehrere hundert Menschen zu einem "Spaziergang", um ihren Unmut gegenüber den Corona-Regeln und den Corona-Schutzimpfungen auszudrücken.
Wie bereits in der vergangenen Woche im Hinblick auf die nicht angemeldete öffentliche Versammlung am 30. Dezember erfolgt, erlässt das Landratsamt Bad Kissingen erneut eine entsprechende Allgemeinverfügung. Hierdurch werden diesen nicht angemeldeten Veranstaltungen kontrollierbare Rahmenbedingungen vorgegeben, teilt das Landratsamt Bad Kissingen in einer Pressemeldung mit.
Demnach darf die Versammlung ausschließlich am Donnerstag, 6. Januar, zwischen 18 und 19.30 Uhr im Bereich der Kernzone der Innenstadt (vor allem Fußgängerzone) in Form eines Umzuges stattfinden. Den genauen Bereich skizziert das Landratsamt auf seiner Internetseite (Sonderamtsblatt).
Die Allgemeinverfügung ist notwendig, weil kein offizieller Versammlungsleiter beziehungsweise Veranstalter für die Proteste verantwortlich zeichnet und auch keine normalerweise anwesenden Ordnungskräfte den friedlichen Verlauf der Versammlung gewährleisten. Aufgerufen wird zu den "Spaziergängen" anonym in den sozialen Medien, heißt es weiter.
Appell des Landrats
Landrat Thomas Bold weist auf das Recht aller Bürgerinnen und Bürger hin, ihre Meinung frei zu äußern. Da es in anderen Städten, unter anderem in Schweinfurt, bereits zu Ausschreitungen gekommen ist, appelliert Bold erneut an die Teilnehmenden: "Bitte verhalten Sie sich auch weiterhin friedlich und besonnen und halten Sie sich bitte auch an die Anweisungen der Polizei."
Ordnungswidrigkeit