Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wachtelkönig, Bekassine und Kiebitz – für viele dieser Wiesenbrüter ist das Coburger Land ein wichtiger Lebensraum, geprägt von dauerhaft feuchten Wiesen. Da diese Lebensräume jedoch immer seltener werden, sind die Bestände der Wiesenbrüter inzwischen kritisch zurückgegangen.
„Bei einigen Arten gibt es gerade noch eine Handvoll Brutpaare im Coburger Land“, sagt Phillip Wagenknecht von der Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg . Jede Störung während der Brutzeit kann dramatische Folgen haben.
Vogel- und Naturschützer sind jedoch nicht die einzigen, die Interesse daran haben, dass Hundebesitzer, Wanderer und Radfahrer Wiesenflächen – etwa im Itzgrund – meiden. Der südliche Landkreis ist geprägt von einem artenreichen Mosaik aus extensiv und intensiv bewirtschafteten Flächen. Deshalb steht auch der Bauernverband hinter dem Aufruf, auf den Wegen zu bleiben – Mensch wie Hund. Für die Landwirte, die die Wiesen entlang der Itz bewirtschaften, stellt insbesondere Hundekot im Grünfutter ein großes Problem dar. „Es kommt immer wieder zu Todesfällen bei Kühen, die auf Hundekot zurückzuführen sind“, sagt Gabriel Lieb, der Geschäftsführer des Coburger Kreisverbandes im BBV. Aus Sicht der Landwirtschaft ist es daher wichtig, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und entsorgen.
Spaziergänger, Reiter und insbesondere freilaufende Hunde können die Vögel leicht aufschrecken. Was dann passiert, weiß Kerstin Cramer, die als Gebietsbetreuerin bei der Kreisgruppe im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) die Bestände der Wiesenbrüter im Blick hat: „Bei Störungen verlassen Wiesenbrüter ihre Nester – Eier und Jungvögel sind dann ungeschützt.“
Gerade während der Brut- und Aufzuchtzeit ist es wichtig, geschützte Bereiche nicht zu betreten. Hunde sollten in dieser Zeit unbedingt an die kurze Leine genommen werden. Der Aufruf zielt nicht darauf ab, die Erholung in der Natur einzuschränken. „Es geht vielmehr darum, Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen“, sagt Frank Reißenweber vom Landschaftspflegeverband Coburg .
Einigkeit besteht darin, dass eine flächendeckende Beschilderung oder gar Sanktionen bei Verstößen – die rechtlich möglich wären – nur das letzte Mittel sein sollten. Stattdessen setzt die Naturschutzbehörde auf Einsicht und Verständnis.
Wichtig ist zu wissen, dass in Naturschutzgebieten ganzjährig ein Wegegebot sowie ein Verbot für freilaufende Hunde gilt. Eine wichtige Rolle bei der Aufklärung übernehmen die vom Landkreis eingesetzten Naturschutzwächter. Sie sind vor Ort unterwegs und suchen das Gespräch mit Wanderern, Radfahrern und Reitern. red