Rotfüchse streifen auch durch Gärten

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Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Coburg weist darauf hin, dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, dass Füchse als sogenannte Kulturfolger auch in Wohngebiete am Ortsrand oder in den Innerortsbereich vordringen. Dies geschieht in der Regel auf der Suche nach Futter und ist insoweit ein normales Verhalten. Es handelt sich hierbei nicht um eine außergewöhnliche oder gefährliche Situation.

Die Untere Jagdbehörde erläutert insofern, dass in sogenannten befriedeten Bezirken (in bewohnten beziehungsweise besiedelten Gebieten) weder durch Jäger noch durch Privatpersonen Wild erlegt werden darf. Auch das Erlegen (Schießen) von Füchsen ist dort rechtlich nicht zulässig.

Um das Anlocken von Füchsen zu vermeiden, bittet die Untere Jagdbehörde darum, keine offenen Futterquellen bereitzustellen. Insbesondere sollten Mülltonnen sicher verschlossen und mögliche Fressquellen im Garten – wie etwa Futterreste oder offen zugängliche Kompoststellen – vermieden werden.

Sollte es im Einzelfall dennoch zu Problemen oder besonderen Beobachtungen kommen, empfiehlt die Untere Jagdbehörde , Ruhe zu bewahren und sich an den zuständigen Jagdpächter oder die Untere Jagdbehörde zu wenden. Gemeinsam kann dann das mögliche weitere Vorgehen besprochen werden, wie Abwehrmaßnahmen oder gegebenenfalls das Aufstellung von Lebendfallen. red