Experten und Gemeinde informierten die Buttenheimer über die Pläne in Sachen ICE-Ausbau. Im Mittelpunkt der Diskussion stand einmal mehr die Lärmthematik. Der Bürgermeister ermuntert die Bürger zur Geltungmachung ihrer rechtlichen Ansprüche.
Trotz Kellerwetter und Urlaubszeit waren zahlreiche Buttenheimer Bürger in den Saal des FSV Phönix gekommen, um sich aus erster Hand über den kommenden viergleisigen Ausbau der Bahn auf der Strecke Altendorf - Hirschaid - Strullendorf zu informieren. Dies geschah im Rahmen einer außerordentlichen Marktgemeinderatssitzung mit Bürgerbeteiligung. Bürgermeister Michael Karmann (ZWdG/CSU), Altendorfs Gemeindeoberhaupt Karl-Heinz Wagner (CSU), Rektor Peter Dotterweich, Hans-Jürgen Brandt (SRP Ingenieur Consult GmbH), Lothar Schneider (Bürgerinitiative: Das bessere Bahnkonzept) und der Rechtsanwalt der Marktgemeinde in diesem Verfahren, Andreas Lehners (München), standen an diesem Abend als kompetente Gesprächspartner zur Verfügung.
Keine Zeitprognose
Die Planungsunterlagen für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 für den Abschnitt 21 umfassen für
Buttenheim zehn Ordner, davon vier Bände vom Verfahren 1996, die um weitere sechs Bände erweitert wurden. Jürgen Först, Bauamtsleiter im Buttenheimer Rathaus, erläuterte den Anwesenden die weiteren Verfahrensschritte, die letztendlich zum Planfeststellungsbeschluss und damit zur Baugenehmigung führen sollen. Eine Zeitprognose wagte er nicht zu geben. Gleiches gilt für die Frage nach der Dauer der Bauarbeiten für den viergleisigen Ausbau der Strecke.
Nach den Prognosen der Deutschen Bahn sollen die äußeren Gleise Geschwindigkeiten von 230 km/h und die zwei inneren Gleise 160 km/h ermöglichen, bei rund 450 Zügen am Tag. Schallschutz wird für Buttenheim in den Planungsunterlagen nicht erwähnt, obwohl aus der Umgebungslärmkarte zu erkennen ist, dass es vor Ort zu Beeinträchtigungen kommen wird. Es soll während der gesamten Bauzeit zu keiner Komplettsperrung kommen und der Betrieb auf den zwei Bestandsgleisen weitergeführt werden.
Probleme mit dem viergleisigen Ausbau wird es auch für den Abwasserzweckverband und für den Wasserzweckverband geben. Hans-Joachim Brandt von SRP Ingenieur Consult GmbH erklärte die angedachten Planungen für die notwendigen Umbindungen der entsprechenden Leitungen bzw. einer neuen Pressung der Wasser- und Abwasserleitung in einem gemeinsamen Schutzrohr unter dem Bahnkörper. Hierfür gibt es aber noch weiteren Abstimmungsbedarf. Die anfallenden Kosten sollen über die Rücklagen der Zweckverbände bzw. über eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Lothar Schneider von der Bürgerinitiative "Das bessere Bahnkonzept" informierte über die Lärmproblematik für Buttenheim. Er bemängelte den mangelnden Lärmschutz für den Westen Buttenheims und die Abzüge bei der Emissionsschutzberechnung aufgrund des "Besonders überwachten Gleises" (BüG) und des Schienenbonus. Darüber hinaus warnte er vor der Zunahme der Güterzüge in der Nacht und der damit verbunden Lärmbelastung.
Schwieriges Unterfangen
Die juristische Seite des Planfeststellungsverfahrens erklärte Rechtsanwalt Andreas Lehners. Der promovierte Jurist und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist schon seit längerer Zeit mit der Thematik befasst und charakterisierte die Bahn in diesem "schwierigen und zähem Unterfangen" als einen "nicht unbedingt leichten Verfahrenspartner". Die Bahn wolle mit der Fortführung des Verfahrens von 1996, so Lehners, von bestimmten juristischen Auswirkungen profitieren. Mit der Einleitung des Verfahrens sei eine Veränderungssperre verbunden, die an das Projekt gebunden ist. Darüber hinaus kämen die Gesetzesänderungen zum Thema Lärm nicht zum Tragen. Dies gelte insbesondere für den mittlerweile gestrichenen sog. Schienenbonus von 5 dB (A). Diesen konnte sich die Bahn bisher bei der Lärmberechnung zugute schreiben. Der Schienenbonus kommt bei neuen Planfeststellungsverfahren nicht mehr zum Tragen.
Für Buttenheim wird insbesondere die Lärmproblematik im Planfeststellungsverfahren im Vordergrund stehen. Der juristische Beistand der Gemeinde appellierte an die betroffenen Bürger, ihre Belange deutlich und klar in ihren Einwänden zu formulieren und bis zum 6. November bei den zuständigen Stellen einzureichen. Der Erörterungstermin wird wohl nicht vor dem Frühjahr 2019 stattfinden.
In der sich anschließenden Diskussion wurde besonders auf die Lärmthematik hingewiesen und kontrovers über aktiven und passiven Lärmschutz diskutiert. Kein Verständnis gab es für den Schienenbonus von 5 dB (A) und das "Besonders überwachte Gleis" mit 3 dB (A), mit denen sich die Bahn "den Lärm schön rechnet".
Buttenheims Bürgermeister Karmann ermunterte abschließend insbesondere die Bürger im westlichen Buttenheim, Einwände zu verfassen, um damit berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Sonst würde man die Chance verpassen, "aktiv weiter zu arbeiten und mitzugestalten".
Der Markt Buttenheim selbst wird eine umfangreiche Stellungnahme vorlegen. So sieht man unter anderem noch Klärungsbedarf beim Baustellenverkehr, beim Wegfall von Parkplätzen am zukünftigen Haltepunkt Buttenheim und insbesondere bei der Emissionsschutzberechnung.