Mit dem neuen Jahr treten in Erlangen für die Bürger verschiedene Änderungen in Kraft, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Abfallgebühren werden für die Jahre 2020/2021 um durchschnittlich vier Prozent...
Mit dem neuen Jahr treten in Erlangen für die Bürger verschiedene Änderungen in Kraft, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Abfallgebühren werden für die Jahre 2020/2021 um durchschnittlich vier Prozent angehoben. Gründe dafür sind unter anderem gestiegene Kosten im Betrieb der Anlagen des Zweckverbands Abfallwirtschaft sowie steuerliche Veränderungen, aber auch Tariferhöhungen und die anhaltende Niedrigzinsphase, die höhere Rücklagen erforderlich machen.
Eine Entlastung gibt es dagegen bei der Grundsteuer A und B. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, für die die Grundsteuer A festgesetzt wird, beträgt der Hebesatz künftig 300 statt bisher 350. Für alle übrigen Grundstücke, die der Grundsteuer B unterliegen, liegt er künftig bei 425 statt bei 500. Besteuert wird dabei das sogenannte Grundvermögen, das Grund und Boden einschließlich Gebäuden nach Wert und bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch nach Ertrag berücksichtigt. Mit dem Hebesatz entscheidet die Kommune, wie hoch sie die Besteuerung auf diesen sogenannten Grundsteuermessbetrag ansetzt.
Daneben greifen vor Ort auch Änderungen, die vom Bund ausgehen. Empfänger von Arbeitslosengeld II, das in Erlangen vom Jobcenter ausbezahlt wird, erhalten mit dem neuen Jahr einen höheren Regelsatz. So erhöht sich zum Beispiel der Regelsatz eines Singles um acht Euro von 424 Euro auf 432 Euro. Für zwei im Haushalt zusammenlebende Lebenspartner gibt es mit 389 Euro künftig sieben Euro mehr als bisher.
Wohngeld wird erhöht
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das mit Jahresbeginn in Kraft tritt, sollen Angehörige bei der Finanzierung der Pflege entlastet werden. Das Einkommen von Angehörigen wird zukünftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen über 100 000 Euro an die Hilfe zur Pflege angerechnet. Ansprechpartner für die Hilfe zur Pflege für Erlanger Bürger ist das Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken (Rufnummer: 0981/4664-2502). Der Bezirk hält außerdem Sprechstunden im Erlanger Rathaus ab. Kontakt: Telefon 09131/862329.
Ebenfalls zum Jahresbeginn tritt das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft. Für alle bisherigen Wohngeldempfänger gibt es eine Erhöhung ihres monatlichen Wohngeldes, zum Beispiel durch eine Anhebung der Miethöchstbeträge, einer Dynamisierung des Wohngeldes und einer Anpassung der Mieten- und Einkommensentwicklung alle zwei Jahre.
Wer bisher noch kein Wohngeld erhalten hat, sollte, so die zuständige Fachstelle, zur Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruchs Kontakt mit der Wohngeldbehörde im Rathaus (4. Stock) aufnehmen. red