Der Fall ist verzwickt: Viele wollen helfen, Asylbewerber unterzubringen, doch die wenigsten haben ein Rezept. Wenn's konkret wird, halten sich Kommunen höchst bedeckt. Rechtsanwal...
Der Fall ist verzwickt: Viele wollen helfen, Asylbewerber unterzubringen, doch die wenigsten haben ein Rezept. Wenn's konkret wird, halten sich Kommunen höchst bedeckt. Rechtsanwalt Horst Müller, den der Bauunternehmer Martin Schramm eingeschaltet hat, drückt sich noch deutlicher aus: "Die Gemeinden wollen das schlicht nicht", sagt der Jurist, der einst oberfränkischer Regierungsvizepräsident gewesen ist.
Wie also weiter? Zwar hat die Bundesregierung absichtlich das Baurecht (§ 246, Abs. 10) geändert, um den Bau von mehr Asylbewerberunterkünften zu fördern. Doch einige Kommunen sehen sich in ihrer Bauleitplanung behindert und mauern, statt das Bauen zu ermöglichen.
Zehn Flüchtlinge musste der Kreis Lichtenfels bislang pro Woche dauerhaft unterbringen. Nun wurde die Quote auf 14 pro Woche erhöht. Landrat Christian Meißner hat deshalb deutlich gemacht, dass der Kreis damit am Limit ist.
Und private Immobilien sollen auf keinen Fall herangezogen werden.
Natürlich ist es nicht leicht, Standorte zu finden, die allen Anforderungen gerecht werden. Doch was würde passieren, wenn man die Kommunen allein ließe mit der Forderung, Wohnraum für Asylbewerber zu schaffen? Ein Stadt- oder Gemeinderat sollte einem Unternehmer wie Martin Schramm dankbar sein, weil dieser versucht, gemeinsame Wege aufzuzeigen. Natürlich rechnet ein Unternehmer die Sache durch und peilt eine Rendite an. Das ist legitim, alles andere wäre blauäugig.