Zum Neubau eines Zweifamilienhauses an der Schlosswiese mit drei Garagen und einem Stellplatz gab es im Weisendorfer Bauausschuss keine Diskussion. Der Antragsteller beantragte folgende Befreiungen vo...
Zum Neubau eines Zweifamilienhauses an der Schlosswiese mit drei Garagen und einem Stellplatz gab es im Weisendorfer Bauausschuss keine Diskussion. Der Antragsteller beantragte folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: geringe Überschreitung der Baugrenzen für das Wohnhaus mit Terrassenüberdachung und Garagen mit Holzlagerraum, Flachdachgarage, Farbe der Dacheindeckung und Überschreitung der Wandhöhe sowie geringe Überschreitung der Grundflächenzahl. Nachdem der einzige Grundstücksnachbar die Pläne unterschrieb, gab es auch vom Bau- und Umweltausschuss keine Einwände und das gemeindliche Einvernehmen.
Auch zur Errichtung eines Aussiedlerwohnhauses mit Altenteilwohnung "Am Schlossweg" in Oberlindach gab es keine Einwände. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte sich der Ausschuss mit dem Antrag auf Vorbescheid befasst und auch das Landratsamt hatte dazu die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit festgestellt.
Das für die Wohnhausbebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt im Außenbereich, bei dem privilegierte Vorhaben zugelassen werden. Auf dem Grundstück sind über eine Betriebsaussiedlung in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Baugenehmigungen erteilt worden. Die landwirtschaftliche Erschließung ist über einen öffentlichen Flurweg von Oberlindach nach Weisendorf gesichert. Bei den bereits erteilten Bauanträgen wurde unter Beteiligung des Straßenbauamtes festgelegt, dass die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden nur über diesen Flurbereinigungsweg erfolgen darf und nicht über den Flurweg zur Kreisstraße. Da das Grundstück wegen der Entfernung zu Weisendorf oder dem Ortsteil Oberlindach über keinen Kanalanschluss verfügt, muss eine hauseigene Kläranlage gebaut werden. Das Oberflächenwasser wird großflächig zum Versickern gebracht.
Gemeinde braucht Gehwegfläche
Der geplante Neubau eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten an der Erlanger Straße führte zu einer Diskussion und letztendlich zu einer Vertagung, da der Markt Weisendorf auf der Nordseite der Erlanger Straße einen Geh- und Radweg plant und dazu die erforderlichen Quadratmeter der Anlieger erwerben möchte. Allerdings sollen die Nebengebäude des geplanten Wohngebäudes auf der Grundstücksgrenze errichtet werden und damit den Erwerb der Flächen unmöglich machen. Da der Bauantrag am Randbereich des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Weisendorf" liegt, wurde die Planung auch dem Topos-Team vorgelegt. Wie die Städteplaner mitteilten, macht der Rahmenplan zur Altortsanierung für das betreffende Grundstück keine Vorgaben. Allerdings entspreche die Gestaltung des geplanten Neubaus nicht den Gestaltungsrichtlinien, die aber nur anzuwenden seien, wenn gestalterische Veränderungen am Bestand vorgenommen und dafür Fördermittel aus dem kommunalen Förderprogramm beantragt werden. Das Planungsbüro bemängelte die Anordnung der Stellplätze zur Erlanger Straße und die starke Versiegelung der Flächen. Zusammen mit der ungewöhnlichen Dachgestaltung des Hauptgebäudes ergebe sich nach Ansicht der Planer ein unpassendes Bild, weshalb das Büro empfahl, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Der Empfehlung des Planers mochte der Ausschuss aber nicht folgen, und nach einer längeren Diskussion wurden Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, mit dem Antragsteller wegen der benötigten Fläche für den Geh- und Radweg in Verhandlungen zu treten und den Bauantrag bei der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.