Unfall mit Medikamenten und Alkohol

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Die Angeklagte hatte 0,4 Promille Alkohol im Blut. Silas Stein/dpa/Archiv
Die Angeklagte hatte 0,4 Promille Alkohol im Blut. Silas Stein/dpa/Archiv

Mit Medikamenten und Alkohol im Blut ist eine 56-jährige Frau aus dem Landkreis im September vergangenen Jahres bei Kreuzthal (Gemeinde Riedbach) abends in den Straßengraben gefahren. Sie erhielt einen Strafbefehl, gegen den sie Einspruch einlegte. Daher musste sie sich am Dienstag am Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Angeklagte sorgte sich

Eine Blutprobe nach dem Unfall hatte einen Wert von 0,4 Promille Alkohol im Blut der Frau ergeben und darüber hinaus einen hohen Wert von Abbauprodukten eines Schmerzmittels .

Die Schmerzmittel würde sie seit längerer Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls nehmen, erklärte die Angeklagte vor Gericht. Sie habe sich an jenem Unfallabend Sorgen um ihre betagte Mutter, die alleine lebt, gemacht. Die sei damals nicht ans Telefon gegangen. Daher sei sie noch am Abend zu ihr gefahren, um nach dem Rechten zu sehen.

Wenig gegessen

Die Mutter sei damals auf dem Sofa gesessen und habe ferngesehen. Das Telefon war ausgeschaltet.

Sie sei erleichtert gewesen und habe zwei Gläser Prosecco getrunken. Gegessen habe sie an dem Tag nur wenig, was die Wirkung des Alkohols wohl verstärkte. Das Wetter sei an jenem Abend bei der Heimfahrt schlecht gewesen. Es habe geregnet und sei stürmisch gewesen. Als auf ihrem Handy eine Nachricht einging, sei sie wohl abgelenkt gewesen und in den Graben gefahren. Sie habe einen Adrenalinschock gehabt, sei in Panik geraten und sehe sich eher als Opfer denn als Täterin.

Seine Mandantin habe einen Puls von 150 und einen hohen Blutdruck gehabt. Daher sei sie wohl kaum eingeschlafen, argumentierte der Verteidiger.

Dem widersprach ein Sachverständiger, der ein Gutachten angefertigt hatte. Die Angeklagte habe 427 Milliliter Ketamin im Blut gehabt.

Der Durchschnittswert bei einer Schmerzbehandlung liege zwischen 90 und 160 Milliliter. „Ich wäre weg“, gab der Gutachter zu Protokoll.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Redler verwies auf Beipackzettel, die die gleichzeitige Einnahme von Schmerzmitteln und Alkohol verbieten.

Einschlägig vorbelastet

Eine Unbekannte ist die Angeklagte vor Gericht nicht. Nur drei Wochen vor dem Unfall bei Kreuzthal wurde sie ebenfalls wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro und einer einjährigen Fahrsperre verurteilt.

Die Vorsitzende empfahl der Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen, was diese jedoch ablehnte. Das Verfahren wird daher am 1. September um 12 Uhr mit weiteren Zeugen fortgesetzt.