Den beiden Polizisten gelingt es schließlich mit enormem Kraftaufwand, den zappelnden, sich windenden Mann zu fesseln. Was ihn nicht beruhigt. Vielmehr gehen die Beleidigungen pausenlos weiter. „Es war wie eine Dauerschleife.“
Nun aber angesichts der Festnahme kommen noch Drohungen hinzu. „Ich werde Euch töten. Lasst mich los und ich schlage Euch kaputt. Ich werde Euch mit meinen Händen erwürgen.“ Inzwischen nähern sich vier weitere Streifenwagen aus Erlangen, Herzogenaurach und sogar Neustadt an der Aisch. Das Kennwort „Schusswaffe“ löst einen Großeinsatz aus. Schließlich sind Kollegen in Gefahr.
Sie müssen aber nicht mehr eingreifen. Der Mann liegt mit Schürfwunden im Gesicht im Rettungswagen. Die Verletzungen hat er sich am Boden selbst beigebracht – indem er absichtlich seinen Kopf über den Asphalt gezogen hat.
Der Notarzt gibt ihm eine Spritze. Nicht wegen der Schmerzen, sondern um ihn ruhigzustellen. Danach bringt man den Mann ins Bezirkskrankenhaus Erlangen. Dort wird er mit Hilfe einer Sieben-Punkt-Fixierung ans Bett gefesselt. Die Gurte liegen also nicht nur um den Bauch, die Arme und Beine, sondern auch um die Hüften und Schultern. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass er sich oder anderen etwas antut. Die Durchsuchung seiner Kleidung und des Rucksacks fördert neben der mit einer Platzpatrone geladenen Schreckschusswaffe noch ganz andere Dinge zutage.
Insgesamt zählt man 48 Platzpatronen und weitere neun Patronen mit Reizstoffen (Pfefferpatronen). Der verwahrloste Mann hat hat außerdem rund 250 Euro Bargeld dabei – und eine Plastiktüte mit einer cremeweißen, kristallinen Substanz. Es sind rund 35 Gramm der harten Droge Crystal Meth.
Nun muss sich der 41-jährige Mann aus Erlangen vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth verantworten. Es geht um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung sowie das vorsätzliche unerlaubte Führen einer Schusswaffe.
Vor allem aber steht ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Raum. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die „nicht geringe Menge“ des Methamphetamins dabei hatte, um sie zu verkaufen. Die Schreckschusswaffe habe dazu gedient, das Rauschgift zu verteidigen. Denn solche Substanzen, gar in diesen Grammzahlen, wecken Begehrlichkeiten im Drogenmilieu . Es könnte zu Raubüberfällen kommen.
Dieses Gefahrenpotenzial für alle Beteiligten, aber auch für zufällig anwesende Unbeteiligte, sorgt dafür, dass das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Für den Mann steht also viel auf dem Spiel.
Wer der Mann auf der Anklagebank ist, was für eine unglaubliche Geschichte er erzählt, warum er in Weisendorf gewesen ist und welch dunkle Vergangenheit er hat, darüber berichten wir in der nächsten Woche.