Die Grenzen der „Künstlichen Intelligenz“

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Die „Justizfamilie“ traf sich wieder beim Neujahrsempfang: Hans-Joachim Heßler, Wolfgang Gründler, Lothar Schmitt, Monika Hohlmeier, Ilona Treibert, Heidrun Piwernetz und Peter Wirth (von links).
Die „Justizfamilie“ traf sich wieder beim Neujahrsempfang: Hans-Joachim Heßler, Wolfgang Gründler, Lothar Schmitt, Monika Hohlmeier, Ilona Treibert, Heidrun Piwernetz und Peter Wirth (von links).
J. Härtlein/Oberlandesgericht Bamberg

Nachdem die Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg zwei Jahre aus Gründen des Infektionsschutzes pausieren musste, wurde die...

Nachdem die Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg zwei Jahre aus Gründen des Infektionsschutzes pausieren musste, wurde die Tradition des Neujahrsempfangs nun wieder aufgenommen: Rund 300 Gäste aus der „Justizfamilie“, von Kirchen, Politik, Verwaltung und weiteren gesellschaftlichen Institutionen hat Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler stellvertretend für die Gastgeber in der Aula der Universität Bamberg begrüßt.

Sein besonderer Gruß ging an den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Hans-Joachim Heßler, die Abgeordneten aus dem Europaparlament, dem Deutschen Bundestag und dem Bayerischen Landtag sowie den Präsidenten des ungarischen Tafelgerichts in Pécs, Tamas Turi.

Im Zentrum des Neujahrsempfangs stand die Festansprache des Präsidenten des Oberlandesgerichts Lothar Schmitt zum Thema „Algorithmen – Entscheider der Zukunft?“. Aktuell werde intensiv darüber diskutiert, ob und inwieweit Künstliche Intelligenz (KI) selbständig und eigenständig entscheiden könne.

Hierbei sei es wichtig, die verfassungsrechtlichen Grenzen zu kennen. So schreibe das Grundgesetz in Artikel 92 und 101 vor, dass abschließende Entscheidungen durch eine natürliche Person als Richterin oder Richter gefällt werden müssten.

Auch dürften privatwirtschaftliche Unternehmen, die algorithmische Systeme entwickeln, nicht in den Kernbereich der rechtsprechenden Gewalt einwirken.

Zudem würden die Prinzipien der „Richterlichen Unabhängigkeit“, der Gesetzesbindung und der Gewaltenteilung die Übertragung der rechtsprechenden Tätigkeit auf Künstliche Intelligenz untersagen.

Unverrückbare Grenzen

„Die richterliche Entscheidung besteht nicht aus der Analyse einer Vielzahl bereits getroffener Entscheidungen. Sie ist eine am Einzelfall ausgerichtete, wertorientierte, autonom getroffene, eigenverantwortliche Beurteilung eines Lebenssachverhaltes unter Berücksichtigung der individuellen Interessen der Beteiligten“, hob Präsident Schmitt hervor.

Weitere unverrückbare Grenzen seien das Recht der Parteien auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Grundgesetz) und ein faires Verfahren sowie das Gebot des effektiven Rechtsschutzes.

Außerdem sei stets die unantastbare Würde des Menschen gemäß Artikel Eins Grundgesetz zu achten und zu schützen.

„Recht darf nicht degradiert werden auf die Stärke des Computers und die Leistungsfähigkeit eines Programms“, führte Präsident Schmitt aus. Dennoch sei Künstliche Intelligenz als Unterstützungsinstrument in der Zukunft unabdingbar.

Abschließend resümierte Präsident Schmitt: „Die Grenzen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Justiz sind Grundgesetz, Ethik, Verantwortungsbewusstsein von uns Richterinnen und Richtern und allem voran und in erster Linie, die Menschen“.

Nach der mit viel Beifall bedachten Festrede des Oberlandesgerichtspräsidenten lud die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg , Rechtsanwältin Ilona Treibert, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Gesprächen ein. red