Amtszeitbegrenzung ist eine Schnapsidee

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Markus Söder fällt ein altes Versprechen auf die Füße. Doch in der Debatte über eine Amtszeitbegrenzung für den Ministerpräsidenten sollte es um mehr gehen.

Wer nur lange genug im Amt ist, der wird unweigerlich von seinen alten Versprechungen eingeholt, weil es erstens oft anders kommt, als man zweitens denkt. Sachlagen können sich ändern – und mit ihnen auch die Überzeugungen. Mit just diesem Argument hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon öfter einen Kurswechsel begründet. Diesmal dürfte ihm das besonders schwerfallen.

„Signal für mehr

Demokratie“

Vor acht Jahren, als neuer Ministerpräsident, hat Söder den Bayern ein – so wörtlich – „Signal für mehr Demokratie“ versprochen und damit eine Verfassungsänderung, welche die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zehn Jahre begrenzt hätte. Zu der Verfassungsänderung ist es nie gekommen, weil FW, Grüne und SPD damals ein Wahlkampfmanöver witterten und im Landtag die Zwei-Drittel-Mehrheit verhinderten.

Doch nun ist das für den CSU-Chef und seine Partei delikate Thema wieder auf der Tagesordnung, die Vorbereitungen für ein Volksbegehren haben dafür gesorgt. Wortreich müssen die Matadore der Christsozialen erklären, weshalb heute falsch sein soll, was sie selbst vor acht Jahren gefordert haben.

Söder erscheint als Politiker, dem die Macht wichtiger ist als alte Versprechen – das ist ein nicht zu unterschätzender Ballast für den Landtagswahlkampf 2028, in dem der 59-Jährige wieder als Spitzenkandidat ran will. Wie sehr das ÖDP-Volksbegehren auf Söder zielt, wird schon an der sehr steilen These deutlich, dass der derzeitige Amtsinhaber „besonders viele Anlässe“ geliefert habe, „die eine Amtszeitbegrenzung gut begründen können.“

Die eigentliche Frage

des Volksbegehrens

Dabei sollte es in diesem Fall um weit mehr gehen, als einem Spitzenpolitiker Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Im Kern nämlich berührt das Volksbegehren die Frage, wie sehr man die Demokratie schützen kann, ohne sie am Ende zu beschädigen.

Die Idee der Amtszeitbegrenzung für demokratisch gewählte Politiker findet sich in vielen Ländern. In den USA gilt sie als das letzte Bollwerk gegen Donald Trump , der die mächtigste Demokratie der Welt beschädigt, wo er kann, aber laut Verfassung nicht erneut kandidieren darf. In Ungarn wurde das Verfallsdatum eilends eingeführt, kaum hatten die Wähler dort Viktor Orbán und seine Gefolgsleute abgeschüttelt.

Schutz vor

radikalen Kräften

Nicht noch einmal soll ein Politiker zu lange an den Schaltstellen der Macht sitzen, um in aller Ruhe die Demokratie auszuhöhlen. Wäre das also nicht auch eine Idee für die Bundesrepublik und ihre Bundesländer, um so die Demokratie vor den stärker werdenden radikalen Kräften zu schützen?

Zunächst allerdings bedeutet eine Amtszeitbegrenzung eine Beschneidung der demokratischen Rechte. Per Verfassung wird eingeengt, wer wählbar ist. Klingt unerhört – ist in Bayern aber gelebte Praxis. Wer unter 40 ist, kann laut Verfassung nicht Ministerpräsident werden; eine Grenze nach oben hielten die Schöpfer der Verfassung vor acht Jahrzehnten offenbar nicht für nötig. Jetzt wird sie diskutiert und greift doch viel zu kurz. Sollte es nämlich darum gehen, die Demokratie in Bayern krisenfester zu machen, müsste man schon über mehr diskutieren als die Amtszeit des Ministerpräsidenten.

Überlegungen nicht

auf ein Amt verengen

Wie sieht es mit Abgeordneten oder Landräten aus? Sollte ein(e) Ministerpräsident(in) nicht direkt vom Volk gewählt werden? Passt das Wahlrecht überhaupt noch? All dies könnte man in einem gut vorbereiteten Prozess erörtern – ein auf ein Amt verengtes Volksbegehren kann das nicht leisten. Dessen Forderung bleibt deshalb, was sie vor acht Jahren schon war: eine Schnapsidee.