Die Ausleihgebühr für den Toilettenwagen ist in Eggolsheim höher als in der Nachbargemeinde
Bei Vereinsfesten leihen sich die Organisatoren lieber den Toilettenwagen der Nachbargemeinde Altendorf als den der Gemeinde Eggolsheim. Aus Kostengründen, denn die Altendorfer verlangen weniger. Da die Gemeinde offenbar auch beim Verleihen des Festzeltes, bei Marktbuden oder dem Bürgerbus ordentlich zur Kasse bittet, regten Johannes und Michael Maier von der Bammersdorfer Bürgergemeinschaft an, die Ausleihgebühren auf den Prüfstand zu stellen.
Sie wollten wissen, wie häufig die einzelnen Gegenstände ausgeliehen wurden, und beantragten einen Preisvergleich mit den Nachbargemeinden.
In einer Stellungnahme der Verwaltung heißt es dazu, das Anliegen sei grundsätzlich nachzuvollziehen und der Wunsch, gemeindliche Einrichtungen möglichst kostengünstig nutzen zu dürfen, sei verständlich. In der Sache blieb die Verwaltung aber hart.
Steuerliche Gründe
„Wir können nicht einfach Gebühren nach Gutdünken verlangen“, erklärte Geschäftsleiter Stefan Loch, der steuerliche Gründe für die Gebühren verantwortlich machte. Überall, wo die Gemeinde wirtschaftlich tätig werde, seien die Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Dies treffe insbesondere für die Überlassung von Fahrzeugen, Anhängern, Zelten, Toilettenwagen und weiteren gemeindlichen Ausstattungsgegenständen zu.
Die Gemeinde sei gehalten, kostengerechte und nachvollziehbar kalkulierte Entgelte zu erheben, so Loch. Bei der Anschaffung, Wartung, Reparatur und Ersatzbeschaffungen ergäben sich finanzielle Vorteile, wenn die Kommune die anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen könne. Andererseits habe dies aber zur Folge, dass von den auf dieser Basis kalkulierten Verleihgebühren keine Abweichungen möglich seien. „Das würde das Finanzamt als Steuerhinterziehung werten“, verdeutlichte Stefan Loch.
Dass die Gebühren nicht aus der Luft gegriffen seien, verdeutlichte Loch am Beispiel der Kalkulation für den Toilettenwagen. Sie erstreckt sich über zwölf Jahre und berücksichtigt neben den Anschaffungskosten und Fördermitteln auch Betriebs- und Unterhaltskosten, Versicherung, Wartung, den Tüv und eventuelle Reparaturen. Auch die Personalkosten für Ausgabe, Rücknahme und Betreuung sind eingerechnet. Dadurch ergeben sich jährliche Kosten von rund 1265 Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten, die mit der unmittelbaren Nutzung einhergehen.
Fixkosten beim Festzelt
Beim Festzelt liegen die jährlichen Fixkosten bei 2036 Euro. Berücksichtigt sind hier neben dem Anschaffungspreis die Kosten für den Zeltwagen, die Ausstattung, der laufende Unterhalt und die Personalaufwendungen für Transport, Auf- und Abbau. Eine solche detaillierte Aufstellung gebe es auch für den Bürgerbus. Daraus errechne sich eine Gebühr von 25 Cent pro gefahrenem Kilometer. Es gehe nicht darum, Gewinne zu erzielen, aber die Unkosten sollten gedeckt werden, verdeutlichte Geschäftsleiter Stefan Loch.