Jetzt bis 31. Januar 2023 Erklärung abgeben

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Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der...

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der Bundesgesetzgeber mit einer Neuregelung der deutschlandweit geltenden Grundsteuer bis 2025 beauftragt.

Bayern war das Bundesmodell zu bürokratisch, unter anderem muss bei dem wertabhängigen Modell alle sieben Jahre eine Neubewertung durchgeführt werden. Der Freistaat hat sich erfolgreich für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Im Zuge dessen hat Bayern bei der Grundsteuer B, insbesondere auch im Sinne einer oftmals angemahnten Entbürokratisierung im Steuerrecht, ein transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell gewählt.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben – wie bisher auch – komplett bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen.

Die Kommunen in ganz Deutschland benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Hilfsangebot steht

Das Finanzamt Bad Kissingen weist jetzt in einer Pressemitteilung darauf hin, dass noch bis 31. Januar 2023 Zeit ist, die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Erfreulicherweise sind bundesweit schon mehrere Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ihrer Erklärungspflicht nachgekommen.

Ferien nutzen

„Sollten Sie bei der Erklärung Fragen haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne die Hilfen der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot in Anspruch. Dies steht Ihnen auch zwischen den Jahren zur Verfügung“, so Martina Mohr vom Finanzamt . Damit sei die Abgabe der Grundsteuererklärung schnell erledigt.

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endet bundeseinheitlich Ende Januar 2023. Nur wer diese fristgerecht einreicht, vermeidet weitere Maßnahmen des Finanzamtes, wie zum Beispiel Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschläge. Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden? In Bayern bestehen drei Möglichkeiten:

• elektronisch über Elster, das Online-Finanzamt (elster.de)

• als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließenden Ausdruck auf grundsteuer.bayern.de

• als grünes Papierformular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.

Wie unterstützt die Steuerverwaltung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung?

• Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter grundsteuer.bayern.de

• Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken

• Chatbot auf elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“

• Informationshotline: 089/3070 0077 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr)

• Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (Bayern-Atlas-Grundsteuer) vom 1. Juli bis 31. März 2023 z.B. über Elster Formular Grundsteuer für Bayern, grundsteuer.bayern.de oder über eine Internetsuche nach Bayern-Atlas-Grundsteuer.

Unterstützung erlaubt

Wer keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung hat, darf sich von nahen Angehörigen oder Steuerberatern unterstützen lassen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei Elster nutzen, um die Erklärung zu übermitteln. red