Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich nach eigener Mitteilung in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kur...
Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich nach eigener Mitteilung in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten gibt es ab sofort keinen offenen Kundenzugang in den Gebäuden mehr. Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Vereinbarte Termine müssen nicht abgesagt werden. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt. Die Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern. Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt. Das Online-Angebot ist unter www.arbeitsagentur.de zu finden. red