Ausschuss zur Globalkalkulation

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Auf der Tagesordnung im Finanzausschusses stand auch die Globalkalkulation 2020 für die Kanalherstellungsbeiträge der Stadtentwässerung der Stadt Herzogenaurach. Das Gremium sprach eine Empfehlung für...

Auf der Tagesordnung im Finanzausschusses stand auch die Globalkalkulation 2020 für die Kanalherstellungsbeiträge der Stadtentwässerung der Stadt Herzogenaurach. Das Gremium sprach eine Empfehlung für den Stadtrat aus. So soll die Höhe der Kanalherstellungsbeiträge, sowohl für die Grundstücksfläche als auch für die Geschossfläche, unverändert in die Beitrags- und Gebührensatzung vom 1. Dezember 2017 überführt werden.

Gemäß des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können die Städte und Gemeinden zur Deckung des Investitionsaufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben.

Globalkalkulation ermitteln

Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Beitragssätze für die (Kanal-)Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen grundsätzlich mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln. Das Wesen einer Globalkalkulation besteht darin, alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung aller Anlagen im gesamten Gemeindegebiet umzulegen. Enthalten sind darin die nach bestehenden Planungsabsichten voraussichtlich zu erwartenden Kosten, unterschiedslos auf alle Beitragsgrößen - hier Grundstücks- und Geschossflächen - sofern diese Grundstücke bereits angeschlossen oder zumindest beitragspflichtig sind oder sich in Planungen befinden.

Dem Grundsatz der Solidargemeinschaft wird durch diese einheitliche Globalkalkulation für das gesamte Stadtgebiet entsprechend Rechnung getragen.

Letzte Prüfung 2010

Mit der Erhebung der Beiträge darf aber in Summe nicht mehr eingenommen werden, als die Stadt Herzogenaurach für die Stadtentwässerung (leitungsgebundene Einrichtung) investiert. Dieses Kostenüberschreitungsverbot erfordert eine wiederkehrende Überprüfung der Beitragssätze. Die letzte Globalkalkulation erfolgte 2010.

Die daraus resultierenden und satzungsrechtlich festgelegten Kanalherstellungsbeiträge für die Grundstücks- und Geschossflächen (2,22 Euro pro qm Grundstücksfläche bzw. 8,15 Euro pro qm Geschossfläche) werden durch die aktuelle Globalkalkulation 2020 nicht unterschritten und somit bestätigt. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Sachvortrag von Sören Bischof vom Sachgebiet Kämmerei zur Kenntnis.