In den Gemeinden und im Landratsamt laufen bereits seit geraumer Zeit die Vorbereitungen zur nächsten Europawahl am 26. Mai. Dabei können auch im Landkreis Bamberg rund 3540 Unionsbürger aus anderen E...
In den Gemeinden und im Landratsamt laufen bereits seit geraumer Zeit die Vorbereitungen zur nächsten Europawahl am 26. Mai. Dabei können auch im Landkreis Bamberg rund 3540 Unionsbürger aus anderen EU-Staaten an der Wahl teilnehmen. Im Wahljahr 2014 waren das rund 1400 weniger, teilt das Amt mit.
Wie bereits bei der letzten Europawahl sind ausländische Unionsbürger unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Dies sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder die sich sonst hier gewöhnlich aufhalten. Sie können also selbst entscheiden, ob sie in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland die hier nominierten Kandidaten wählen.
An der Wahl darf ein Unionsbürger hier aktiv teilnehmen, wenn dieser am Wahltag • die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaaten besitzt,
• das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland lebt oder in den Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung hat oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhält,
• weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der EU, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen ist,
• in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen ist. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag.