Bei der Behandlung von Bauanträgen gab es im Heßdorfer Gemeinderat beim Antrag auf Nutzungsänderung und einem Bauvorhaben im Gewerbegebiet Diskussionsbedarf. Die Umnutzung der ehemaligen Wrestlinghall...
Bei der Behandlung von Bauanträgen gab es im Heßdorfer Gemeinderat beim Antrag auf Nutzungsänderung und einem Bauvorhaben im Gewerbegebiet Diskussionsbedarf.
Die Umnutzung der ehemaligen Wrestlinghalle zu einer Kfz-Werkstatt beantragte Jusuf Alijaj. Das Grundstück liegt im Gewerbepark Heßdorf in unmittelbarer Nähe des Hotels "Aurora". Diese städtebauliche Konstellation sieht die Verwaltung als bedenklich. Für das Autohaus mit Kfz-Werkstatt werden 24 Stellplätze nachgewiesen und eine genaue Stellplatzberechnung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, erklärte Verwaltungsleiter Martin Hofmann. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Sonderbau, wonach ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Dies sah der Gemeinderat anders. Zum einen handele es sich um ein Gewerbegebiet und damit nicht um einen Sonderbau, wurde argumentiert. Das sei auch dem jetzigen Besitzer des Hotels bekannt und deswegen könne der Antrag nicht abgelehnt werden, denn im Gewerbegebiet befänden sich bereits weitere Werkstätten. Aus diesem Grund forderte die Mehrheit des Gemeinderates, den Begriff "Sonderbau" aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Das gemeindliche Einvernehmen folgte einvernehmlich.
Wettbüro kommt nicht
Dem Bauvorhaben der SE-SA Vermittlungs- und Veranstaltungs-GmbH zur Umnutzung eines Teilbereichs einer bestehenden Lagerhalle in ein Wettbüro war bereits am 26. November das gemeindliche Einvernehmen verweigert worden. Allerdings vertritt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Auffassung, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig erscheint und will nun die Ablehnungsgründe wissen.
Inzwischen wurde Verwaltung bekannt, dass das Wettbüro nicht mehr verwirklicht werden soll, aber eine Rücknahme des Bauantrages liege auch nicht vor. Deshalb bedürfe es einer erneuten Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen. Aus baurechtlicher Sicht sei keine Verschlechterung der städtebaulichen Situation zu erwarten und fundierte Ablehnungsgründe sind für die Verwaltung nicht erkennbar. Der Gemeinderat konnte sich nicht zu einer Zustimmung durchringen, und nachdem das Vorhaben nicht zum Tragen komme, müsse man auch nicht darüber abstimmen, so die mehrheitliche Meinung.