"Es ist erfreulich, dass diese Richtlinie zu Stande kommt", begrüßte Stadtrat Markus Wich (CSU) die so genannte Förderrichtlinie für ein kommunales Förderpr...
"Es ist erfreulich, dass diese Richtlinie zu Stande kommt", begrüßte Stadtrat Markus Wich (CSU) die so genannte Förderrichtlinie für ein kommunales Förderprogramm der Stadt
Kronach. Dieses wurde einstimmig von Ratsgremium angenommen. Was steckt dahinter? "Ein kleines Investitionsprogramm", wie Wich unterstrich.
Bereits im vergangenen Juni hatte sich der Stadtrat damit befasst, ein Förderprogramm aufzulegen, dass dazu beitragen soll, Bausubstanz zu reaktivieren und sie einer neuen Nutzung zuzuführen.
"Zwischenzeitlich konnte in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken eine Förderrichtlinie ausgearbeitet werden", teilte die Verwaltung in der Ratssitzung am Montagnachmittag mit. So soll es möglich sein, künftig auch kleinere Maßnahmen zu unterstützen.
Bis zu einem Betrag von 25 000 Euro je Maßnahme gibt es hierdurch bei der Gewährung von Städtebauförderungsmitteln erhebliche Erleichterungen.
Die Maßnahmen die gefördert werden können:
1. Entkernungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Reaktivierung und Neunutzung von Bausubstanz;
2. Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden;
3. Verbesserungen an Dächern;
4. Fassadenilluminationen soweit diese dem Licht-Masterplan entsprechen und an die öffentliche Straßenbeleuchtung angeschlossen werden.
mrm