Angeklagter kommt nach Unfallflucht mit Geldstrafe von 1500 Euro davon

1 Min

Stephan-Herbert Fuchs Ein kleiner Unfall, wie er alle Tage vorkommt: Zwei Spuren gehen auf eine zusammen, im Reißverschlussverfahren fädeln sich die Fahrzeu...

Stephan-Herbert Fuchs

Ein kleiner Unfall, wie er alle Tage vorkommt: Zwei Spuren gehen auf eine zusammen, im Reißverschlussverfahren fädeln sich die Fahrzeuge ein. Da kann es schnell zu einem Missverständnis kommen und schon berührt ein Außenspiegel den anderen. So geschehen Anfang September 2016 am Grenzübergang Spielberg von Slowenien in Richtung Österreich.
Ein 52-jähriger Handwerker aus dem Landkreis soll den Rückspiegel eines 61-jährigen Lehrers aus Sulzbach-Rosenberg berührt haben. Weil der Kulmbacher nicht sofort stehen geblieben war, fand er sich jetzt vor dem Amtsgericht wieder. Der Vorwurf: Unfallflucht.
Er sei sehr wohl ausgestiegen, habe aber an seinem Fahrzeug keinen Schaden erkennen können, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Ein direkter Kontakt mit dem Geschädigten sei aufgrund der Verkehrslage nicht möglich gewesen. Der 52-Jährige sprach von kilometerlangen Staus und von starken Polizeikontrollen aufgrund der damaligen Flüchtlingssituation. Außerdem sei er noch von einer dritten Person penetrant angegangen und beleidigt worden.
Gleichwohl sei er aber nach rund einem Kilometer auf österreichischer Seite rechts rangefahren, um auf den Geschädigten zu warten. Doch der kam nicht, so dass auch der Angeklagte nach geraumer Zeit seine Fahrt fortsetzte.
Der Angeklagte gab zu bedenken, dass der Schaden zunächst mit gut 6000 Euro angegeben und erst nach Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen auf 2000 Euro reduziert worden sei. Darüber hinaus habe er weder vom Unfallgegner, noch von dessen Versicherung eine entsprechende Forderung erhalten.
Der Angeklagte habe mit seinem Fahrzeuggespann ohne Vorwarnung einfach auf seine Spur gezogen, sagte der Unfallgegner aus Sulzbach-Rosenberg. Seiner Frau auf dem Beifahrersitz sei es gelungen, mit dem Smartphone das Fahrzeug des Angeklagten zu fotografieren. Später habe er den Angeklagten nicht mehr gesehen. Der Zeuge räumte aber auch ein, dass es direkt an der Grenze keine Möglichkeit zum Halten gegeben habe.
Während noch zu Prozessbeginn eine Einstellung des Verfahrens für Richterin Sieglinde Tettmann nicht in Frage kam, weil der Angeklagte bereits vier Punkte in seinem Fahreignungsregister hatte, ließ sie sich auf diese Aussage hin umstimmen. Gegen eine Geldauflage von 1500 Euro an die Staatskasse ist das Verfahren vom Tisch.