An Steuer denken

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Er ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: der 15. Mai. Dieser Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nac...

Er ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: der 15. Mai. Dieser Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden. Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das II. Quartal die Entrichtung der Gewerbesteuer und Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid festgesetzt. red