Nach einem Streit mit seiner Lebenspartnerin war ein 22-jähriger Arbeiter aus dem Kreis Haßberge in einem Ort im Steigerwald mit seinem Pkw losgefahren, und...
Nach einem Streit mit seiner Lebenspartnerin war ein 22-jähriger Arbeiter aus dem Kreis Haßberge in einem Ort im Steigerwald mit seinem Pkw losgefahren, und zwar betrunken. Dafür musste sich der Mann jetzt am Amtsgericht verantworten. Eine von der Polizei später veranlasste Blutentnahme ergab 0,85 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde am Tattag im August 2016 sichergestellt. Die Anklage lautete auf Trunkenheit im Verkehr, wie Staatsanwalt Matthias Schmolke ausführte.
Der Angeklagte selber äußerte sich nicht. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Skapczyk, trug vor, dass sein Mandant nach dem Streit mit seiner Lebenspartnerin etwa 500 Meter zu einem Platz gefahren sei. Die Frau habe die Polizei gerufen. "Aufgrund der 0,85 Promille gehe ich nicht von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus", sagte der Verteidiger. Ausfallerscheinungen konnten bei seinem Mandanten nicht festgestellt werden. Mehr sei nicht zu sagen.
Angst vor Suizid
Der sachbearbeitende Polizeibeamte erklärte vor Gericht, dass der Polizei von der Lebenspartnerin des Angeklagten mitgeteilt worden war, dass dieser in Suizidabsicht in einen Wald gefahren wäre. "Er will gegen einen Baum fahren", habe diese mitgeteilt. Deshalb fuhren mehrere Streifen in den Steigerwald, um nach dem Mann zu suchen. Noch während der Polizeibeamte mit der Frau sprach, sei der Angeklagte angekommen und in die Garage gefahren. "Bei der Kontrolle habe ich bei ihm Alkoholgeruch festgestellt, und ein Alkoholtest hat den Wert von 0,59 Milligramm ergeben", sagte der Polizeioberkommissar. Seine Stimme sei "leicht verwaschen" gewesen. Sonstige Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler konnte der Beamte nicht bestätigen. Die Blutentnahme ergab später 0,85 Promille. Laut ärztlichem Untersuchungsbericht war das Verhalten des Angeklagten bei der Blutentnahme in einigen Teilen "unsicher".
Angeklagter erhält Führerschein
Der Verteidiger regte eine Einstellung des Verfahrens an, da die Voraussetzungen für eine Trunkenheitsfahrt nicht vorlagen. Da auch der Polizist keine tatrelevanten Ausfallerscheinungen bemerkt hatte, einigten sich die Prozessbeteiligten auf die Einstellung. Der Angeklagte muss eine Geldbuße von 300 Euro an die Kreisverkehrswacht Haßberge in monatlichen Raten von 60 Euro bezahlen. Seinen Führerschein bekam er noch im Gerichtssaal zurück.