Das Amtsgericht Haßfurt sprach einen 42-Jährigen vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Er bestritt heftig, dass er seine Ex-Freundin geschlagen haben soll. Das Gericht und selbst der Staatsanwalt glaubten dem angeblichen Opfer nicht.
Einen Freispruch gab es für einen in Haft sitzenden Mann aus dem Landkreis Haßfurt, der wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin angeklagt war. Der 42-Jährige soll die Frau körperlich misshandelt und dann auch deren Auto und das eines Nachbarn beschädigt haben. Bei der Sitzung am Mittwoch bestritt er vehement, die Frau geschlagen zu haben.
Von Ex-Freundin belastet
Bei einem vorausgegangenen Gerichtstermin am 23. September vor dem Amtsgericht hatte ihn seine "Ex" belastet, indem sie angab, sie sei vom Angeklagten in die Wohnung gezerrt worden, wo er sie gewürgt habe und nicht habe über den Balkon fliehen lassen. Hiergegen verwahrte sich der Angeklagte: "Ich habe das Mädchen nie geschlagen, ich habe noch nie eine Frau geschlagen und werde das auch nicht tun", versicherte er.
Geladen war zu diesem Termin eine 37-jährige Hausfrau, die derzeit in Hessen wohnt und vorher im Landkreis lebte. Die Zeugin gab an, dass die Freundin des Angeklagten im Juli 2015 bei ihr in der Wohnung geschlafen habe, weil es ihr nicht gut ging.
Am folgenden Tag sei sie mit dem Auto der geschädigten Frau zu deren Wohnung gefahren, wo der Angeklagte sich aufhielt. "Sie wollte ihm einen Schlüssel bringen", sagte die Zeugin, während sie im Auto wartete.
Nach vielleicht vier Minuten sei die Frau wieder aus der Wohnung gekommen und sie habe sie in Haßfurt abgesetzt, weil sie einen Arzt aufsuchen wollte. Sie selber sei in die Schule gefahren, weil sie dort einen Termin wegen ihres Sohnes hatte, erklärte die Zeugin.
Die zeitlichen Angaben, die die Geschädigte im September gemacht hatte, unterschieden sich deutlich von der Aussage der Zeugin.
Die "Ex" hatte gesagt, dass das so gegen fünf Uhr gewesen sei, die Zeugin sagte aus, dass das deutlich später war. "Ich war in der Schule einbestellt und das war zu Beginn der Schule", sagte sie.
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Zu dem Zeitpunkt ließ Richterin Ilona Conver erkennen, dass nach ihrer Meinung die "Ex" des Angeklagten aufgrund der Zeugenaussage der 37-jährigen Frau nicht besonders glaubwürdig sei, da ihre Angaben unterschiedlich ausgefallen seien. Der Angeklagte beteuerte, dass seine "Ex" ihm an jenem Tag nur einen Schlüssel gebracht habe, sonst sei nichts gewesen.
"Überlegen Sie mal, der Balkon, wo sie angeblich runter wollte, ist vier bis fünf Meter hoch, wie soll das gehen?", fragte der Beschuldigte.
Richterin, Staatsanwalt und der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Günter Grüne, schienen sich einig zu sein, dass mit der Aussage des
angeblichen Opfers nicht viel anzufangen ist. "Es stimmt, an ihrem Auto ließ ich meinen Frust ab, aber sie habe ich nicht angefasst, das ist von ihr alles erstunken und erlogen", sagte der Angeklagte. Einstellung oder Freispruch, das war zunächst die Frage. Der Verteidiger sprach sich für eine Entscheidung per Urteil aus. "Bei einer Einstellung bleibt manchmal ein Makel, den ich für meinen Mandanten nicht möchte", sagte er.
Nicht glaubwürdig
Schließlich plädierte der Anklagevertreter auf Freispruch, dem sich der Verteidiger in seinem Plädoyer anschloss. Beide wiesen auf die nicht besonders glaubwürdigen Angaben der angeblich Geschädigten hin, die in sich widersprüchlich seien. Auch wurde festgestellt, dass die "Ex" so etwas "schon einmal mit einem anderen Partner abgezogen hatte", als dieser sie verließ. Ihm hatte sie sogar Vergewaltigung vorgeworfen.
Die Richterin sprach den Angeklagten frei und bezog sich hierbei auf die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung genannten Fakten. Das Urteil ist rechtskräftig.