26-Jähriger fuhr wiederholt ohne "Schein" und manipulierte Kennzeichen

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"Sie sind haarscharf um den Knast rumgekommen", sagte Richterin Ilona Conver in ihrer Urteilsbegründung zum Abschluss eines Strafprozess am Amtsgericht in H...

"Sie sind haarscharf um den Knast rumgekommen", sagte Richterin Ilona Conver in ihrer Urteilsbegründung zum Abschluss eines Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt. Das Gericht verurteilte einen 26-jährigen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat schon eine ganze Reihe von Einträgen im Bundeszentralregister, darunter auch einige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Staatsanwalt Thomas Heer von der Staatsanwaltschaft Bamberg zählte in seiner Anklageschrift mehrere Fahrten auf, die der Angeklagte im Jahr 2014 mit verschieden Fahrzeugen unternommen hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Auch habe der Beschuldigte amtliche Kennzeichen manipuliert, um den Verdacht zu erwecken, als seien sie noch gültig. Weiter habe er Fahrzeuge gesteuert, für die keine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden war, und ein Auto gekauft, ohne den Verkäufer den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, und diesen Pkw in Betrugsabsicht weiterverkauft.
Von der Richterin gefragt, sagte der mit seiner Verteidigerin Kerstin Rieger erschienene Angeklagte: "Es stimmt alles, ich gebe alles zu." Für den Angeklagten war ein Gutachten erstellt worden. Während es verlesen wurde, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Staatsanwalt Heer ging die vom Angeklagten gefahrenen einzelnen Strecken mit ihm durch. Der 26-Jährige bestätigte alles. "Mein Mandant räumt alles voll und ganz ein", sagte die Verteidigerin. Durch dessen umfassendes Geständnis sahen das Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung keinen Grund, die vier geladenen Zeugen zu hören. Der Angeklagte erklärte, dass er sich aus seiner alten Umgebung im Raum Haßberge und Bamberg gelöst und zu seinen Eltern nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen sei. Dort wohne er mit seiner Frau und seinem dreijährigen Kind und wolle, auch mit professioneller Hilfe, sein Leben in den Griff bekommen, wie er versicherte.
Vor allem sein Geständnis wurde dem Angeklagten vom Staatsanwalt in seinem Plädoyer positiv angerechnet. Auch müsse man Punkte aus dem Gutachten eines Sachverständigen zu seinen Gunsten bewerten. Allerdings stehe dem eine Vielzahl von Verfehlungen, auch einschlägig, gegenüber. Der Anklagevertreter beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung.
Die Verteidigerin sah in ihrem Plädoyer den Angeklagten auf einem guten Weg. Er habe sich freiwillig professionelle Hilfe gesucht, argumentierte sie. Den Antrag des Staatsanwaltes hielt sie hinsichtlich der Höhe der Freiheitsstrafe "für angemessen", plädierte aber dafür, dass man ihrem Mandanten nochmals eine Chance einräumen und die Strafe zur Bewährung aussetzen sollte.
Auch der Angeklagte bat in seinem letzten Wort um Bewährung. "Ich will alles tun, damit ich mein Leben in den Griff bekomme und nicht mehr straffällig werde", sagte er.
Das Gericht kam der Bitte auf Bewährung nach und verhängte zusätzlich einige Auflagen. So muss sich der Verurteilte der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen und 90 Stunden soziale Arbeit in den nächsten sieben Monaten leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.