0,48 Promille sind kein Pappenstiel

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Das Verfahren gegen einen Rentner wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde vom Amtsgericht Haßfurt nur mit einer hohen 750-Euro-Geldauflage eingestellt.

Solange ich weniger als 0,5 Promille intus habe, kann mir nichts passieren - diese weit verbreitete Meinung ist grundverkehrt. Sobald es nämlich zu einer Fahrauffälligkeit oder gar zu einem Unfall kommt, geht der Staatsanwalt auch bei einer mäßigen Alkoholisierung von einer Trunkenheitsfahrt aus. Obwohl nichts passiert war und der 68-Jährige weniger als 0,5 Promille im Blut hatte, stimmte die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Haßfurt einer Einstellung des Verfahrens gegen den Rentner wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nur mit einer 750-Euro-Geldauflage zu.


Lustiger Geburtstag

Der Angeklagte war am 13. Juli dieses Jahres zur Geburtstagsparty eines Bekannten gefahren. Bis etwa 22.30 Uhr, räumte er auf Nachfrage der Anklagevertreterin ein, habe er drei Bier getrunken. Auf dem Heimweg fiel einer Polizeistreife die merkwürdige Fahrweise des Rentners auf, so dass sich die Beamten zur Kontrolle entschlossen. Im Zeugenstand schilderte der Polizist, der damals am Steuer saß, seine Eindrücke. Demzufolge habe der Rentner eine Alkoholfahne gehabt, sei unsicher gelaufen und habe stark an den Beinen gezittert. Auf die Fragen habe er nur verzögert geantwortet. Für die Uniformierten war das Grund genug, ihn mit auf die Wache zu nehmen und von einem Arzt eine Blutprobe nehmen zu lassen. Das Ergebnis: 0,48 Promille.
Rechtsanwalt Jürgen Wagner argumentierte, dass das Fahrverhalten seines Mandanten nicht alkoholbedingt gewesen, sondern dass die besagte Kreuzung etwas unübersichtlich angelegt sei. Zu keinem Zeitpunkt, sagte der Verteidiger, sei jemand gefährdet gewesen. "Ich war hundertprozentig bei Sinnen", betonte der Angeklagte.
Kurze Zeit nach diesem Vorfall erhielt der Mann auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Post vom Amtsgericht: Ein Strafbefehl. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sollte er eine Geldstrafe von 1200 Euro bezahlen, verbunden mit einem zehnmonatigen Fahrverbot. Am 20. Oktober klingelte ein Polizist an seiner Haustür und beschlagnahmte seinen Führerschein.
Mit Hilfe seines Verteidigers legte der Senior Einspruch gegen den Strafbefehl ein, weshalb es zur Verhandlung kam. Amtsrichterin Ilona Conver stellte klar, dass eine mäßige Alkoholisierung juristisch zwar nicht automatisch als Trunkenheitsfahrt gelte, aber sie unterstrich auch: "Die festgestellten 0,48 Promille sind auch nicht nichts!"
Nach einer Beratungspause war die Anklagebehörde damit einverstanden, dass der Strafbefehl quasi in eine Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage umgewandelt wird. Billiger wird es dadurch für den Mann nicht, denn neben der Geldauflage muss er noch seinen Rechtsanwalt bezahlen. Doch das Fahrverbot ist vorbei: Nach der Verhandlung gab ihm die Richterin seinen in der Akte befindlichen Führerschein zurück.