Weiterhin kein Alkohol in der Innenstadt: Stadt verlängert Verbot

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In der Fürther Innenstadt wird das Alkoholkonsumverbot verlängert.
In der Fürther Innenstadt wird das Alkoholkonsumverbot verlängert.
Patrick Pleul/dpa

Das Alkoholverbot in der Fürther Innenstadt gilt auch weiterhin. Die Stadt hat die Verordnung bis einschließlich 1. Oktober verlängert.

Die Stadt Fürth hat mit der Änderung der Allgemeinverfügung vom 7. Juni 2021 das ganztägige Alkoholkonsumverbot bis einschließlich Freitag, 1. Oktober, verlängert, das teilte die Stadt am Freitag (10. September) mit.

Das Verbot gilt weiterhin montags bis sonntags außerhalb von zugelassenen Freischankflächen in folgenden Straßen und Plätzen:

  • Bahnhofplatz; Friedrichstraße (im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße und Fürther Freiheit)
  • Fürther Freiheit
  • Gustav-Schickedanz-Straße (zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Bahnhofplatz)
  • Kohlenmarkt
  • Königstraße (zwischen einschließlich Obstmarkt und Brandenburger Straße)
  • Ludwig-Erhard-Straße
  • Obstmarkt
  • Rudolf-Breitscheid-Straße (zwischen Schwabacher Straße und Dr. Max-Grundig-Anlage)
  • Schwabacher Straße (zwischen Kohlenmarkt und Maxstraße)

Das Alkoholkonsumverbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.