Die Stadt Fürth bittet um Beachtung der Schipp- und Streuregeln für Gehwege.
Das Tiefbauamt der Stadt Fürth weist angesichts der winterlichen Witterung in folgender Pressemitteilung nochmals darauf hin, dass Haus- und Grundstücksbesitzer im gesamten Stadtgebiet gemäß der städtischen Reinhaltungsverordnung verpflichtet sind, öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei zu halten.
Der Einsatz von Streusalz und anderen umweltschädlichen Stoffen ist dabei aber grundsätzlich verboten. Nur in extremen Ausnahmesituationen wie etwa bei Eisregen sowie an steilen Treppenanlagen oder starken Steigungen kann Salz gestreut werden – allerdings nur so viel wie aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig ist. Auch auf privaten Wegen ist Streusalz um Bauscheiben tabu, ebenso im Wasserschutzgebiet.
Streusalz reichert sich im Boden an und schadet so massiv der Umwelt. Böden können dauerhaft geschädigt werden, der Nährstoffhaushalt von Pflanzen wird gestört.
Auch Tiere sind betroffen. Vor allem Hunde, die auf den mit Salz bestreuten Wegen „Gassigehen“, oder auch Freigänger-Katzen leiden oft an Entzündungen an den Pfoten.
Alternativen zum umweltschädlichen Streusalz sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Split. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf die im Stadtgebiet aufgestellten, kostenlosen Streugutbehälter hin, die Grundstückseigentümer und Mieter bei Schnee- und Eisglätte nutzen können – nicht aber Unternehmen, die den Winterdienst gewerblich durchführen.
Mehr Informationen zur Räum- und Streupflicht gibt es auf der Homepage der Stadt Fürth Das offizielle Internetportal der Stadt Fürth - Schippen ist Pflicht (fuerth.de). Dort sind auch die Standorte der Streugutbehälter aufgelistet bzw. auf einem Stadtplan verzeichnet. Auch das städtische Tiefbauamt steht unter der Rufnummer 974 32 01 für Fragen zum Winterdienst zur Verfügung.
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