Was du über den Ausbildungsvertrag, Probezeit und Kündigungsrechte wissen musst. Die DGB Jugend Oberfranken gibt wichtige Tipps für einen gelungenen Ausbildungsstart.
Es geht los! Das neue Ausbildungsjahr beginnt für viele Jugendliche im August und September, so die DGB Jugend Oberfranken in einer Pressemitteilung. Doch ob Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung?
"Du beginnst jetzt deine Ausbildung? Dann solltest du dich auf jeden Fall jetzt schon mit deinen Rechten und Pflichten beschäftigen", sagt DGB-Jugendsekretär Paul Hummer. "Falls es Unklarheiten oder Bedenken gibt, kann einfach bei der Gewerkschaft vor Ort oder bei 'Dr. Azubi', unserem kostenlosen Online-Beratungstool nachgefragt werden". Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie Inhalt und Ablauf der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Paul Hummer rät: "Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen."
Was heißt Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.
Können Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln?
Auszubildende außerhalb der Probezeit können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung. Paul Hummer: "Auszubildende sollten erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!"
Wie lange darf gearbeitet werden?
Für Minderjährige gilt der 8-Stunden-Tag. Wenn an einem Tag in der Woche kürzer gearbeitet wird, kann an den übrigen Tagen maximal 8,5 Stunden gearbeitet werden. Volljährige Auszubildende dürfen auch bis zu 10 Stunden arbeiten. Diese Überstunden müssen jedoch innerhalb eines halben Jahres durch Geld oder Freizeit ausgeglichen werden. Wichtig ist aber, dass sie eine Ausbildung machen und hierbei etwas lernen und nicht nur als billige Arbeitskräfte herangezogen werden!