Wilde Wahlplakatierung in Forchheim

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Die ganz linke Tour: Obwohl die Wahlplakatierung in der Forchheimer Innenstadt erst ab Samstag, 15. September, erlaubt ist, zeigt "Die Linke" bereits Flagge - und das ganz schamlos vor dem Rathaus. Foto: Andreas Oswald
Die ganz linke Tour: Obwohl die Wahlplakatierung in der Forchheimer Innenstadt erst ab Samstag, 15. September, erlaubt ist,  zeigt  "Die Linke" bereits Flagge -  und das  ganz schamlos vor dem Rathaus. Foto: Andreas Oswald
Ordnungsgemäß hat am vergangenen Samstag die Wahlplakatierung im Außenbereich der Stadt begonnen.
Ordnungsgemäß hat am vergangenen Samstag die Wahlplakatierung im Außenbereich der Stadt  begonnen.
 

Mit dem Beginn der Wahlplakatierung im Außenbereich der Stadt am vergangenen Samstag, beginnt für das Ordnungsamt die Kontrollarbeit.

Seit Samstag hat die Stadt ihr Gesicht verändert. Denn die Landtags- und Bezirkstagswahlen werfen ihre Schatten voraus und die Konterfeis von Politiker jeglicher Couleur rücken sich dem Wahlvolk in den Blick - mal mit gewinnendem Lächeln, mal mit ernster Miene. Und manchmal auch dort, wo es nicht sein darf.

So hat das Ordnungsamt derzeit alle Hände voll zu tun, um den Beschwerden über wilde Plakatierungen nachzugehen. "Die Linke" habe bereits in der Innenstadt Plakate aufgehängt, obwohl dies noch nicht erlaubt sei , berichtet Ordnungsamtsleiter Klaus Backer. Besonders dreist: Unübersehbar und provokant haben die Erben der SED ihre Parolen auch vor dem Forchheimer Rathaus an den Wegweiser der Tourist-Information getackert.Unerlaubt deshalb, weil nach den Regularien der Stadt der Beginn der Plakatierung in der Innenstadt erst am kommenden Samstag, 15. September, Punkt 12 Uhr, starten darf.

Plakatierung an Bäumen verboten

Im Außenbereich, an den Hauptverkehrsstraßen, darf bereits seit vergangenem Samstag plakatiert werden. Wie die Pilze nach dem Regen sind dort die Transparente in die Höhe geschossen - und bisweilen auch dort, wo es nicht erlaubt ist. Denn die Plakatierung an Bäumen ist verboten. "Wir haben festgestellt, dass in der Willy-Brandt-Allee Wahlplakate widerrechtlich an Baumstämmen angebracht wurden", bestätigt Birgit Schuberth, Sachbearbeiterin im Ordnungsamt . Dies habe verschiedene Parteien betroffen. "Wo ich schnell einen Ansprechpartner habe, rufe ich an oder schicke ein E-Mail", erklärt Birgit Schuberth. Wenn es keine Kontaktperson gebe, wende sie sich an das jeweilige Parteibüro. Unter anderem heißt es in den Plakatierungsrichtlinien der Stadt: Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Sie darf zu keiner Sichtbehinderung an Straßeneinmündungen, Innenkurven oder anderen neuralgischen Punkten führen.

Die Regularien sind für den Laien jedoch bisweilen verwirrend. Um Irritationen über die Plakate auszuräumen, mit der MdL Thorsten Glauber (FW) für seine Vortragsreihe "Fraktion vor Ort" schon seit einiger Zeit wirbt, sei festgestellt: Das ist rechtens, weil es sich um Vortragsankündigungen und nicht um Wahlwerbung handelt. "Wir haben alle Plakatierungsrichtlinien der Gemeinden abgefragt, die Plakate angemeldet und die Gebühren bezahlt", betont Glauber auf Nachfrage unserer Zeitung.Was die Plakatierung auf der Willy-Brandt-Allee betreffe habe man das Einverständnis des Straßenbauamtes gehabt. Ordnungsamtsleiter Klaus Backer konkretisiert: "Bei den Straßen, für die das staatliche Straßenbauamt verantwortlich ist, hat die Stadt Forchheim keine Genehmigungsbefugnis". Das Plakatierungskonzept, für das die Stadt die Firma Pato-Concept beauftragt habe, gelte nur für die Straßen, bei denen die Kommune Baulastträger sei.