Laute Feiern im "Schwabachstüberl" in Kleinsendelbach führen zu Beschwerden durch die Nachbarn. Eine Benutzervereinbarung soll für Ruhe sorgen.
Im "Schwabachstüberl" wird gefeiert und das offenbar nicht immer in angemessener Lautstärke. Das Haus wird von der Gemeinde vermietet. Auch Vereine und Privatleute können diese Räume nutzen. "Vor allem die Jugendlichen feiern bis in den Morgen hinein und schreien auf der Straße herum. Das ist für die Nachbarn nicht mehr hinnehmbar", erklärte Bürgermeisterin Gertrud Werner (Unabhängige Wählergruppe/UWG), warum sie im Gemeinderat einen Antrag auf Sperrzeiten für die Vermietung des "Schwabachstüberls" stellte.
Das Mindestalter, das sie gerne mitaufgenommen hätte, sei wegen Diskriminierung nicht zulässig, berichtete Werner von der Recherche der Verwaltung. "Es waren heuer schon sechs Veranstaltungen, die richtig ausgeartet sind", sagte Carmen Wartenfelser (UWG). Laut Erzählung seien die Jugendlichen mit Zigaretten und Bier auch auf den benachbarten Kinderspielplatz gegangen.
Bis 1 Uhr nachts?
Ob man nicht dafür sorgen könnte, dass sich der Mieter um diese Dinge kümmere und nicht nur zahle und den Schlüssel hole, wollte Eva-Maria Regenfus (UWG) wissen. Eine Benutzervereinbarung werde derzeit von der Verwaltung ausgearbeitet, informierte die Bürgermeisterin. Doch wolle sie mit der Diskussion im Rat Vorschläge für diese Vereinbarung einholen. Nach ihren Vorstellungen sollten die Feierlichkeiten bis 1 Uhr nachts dauern dürfen. Danach sollte Ruhe sein.
Das sah Klothilde Walsch (UWG) eher kritisch. Es könne nicht sein, dass um 1 Uhr Schluss sein müsse. "Ich würde das nicht mieten, wenn um 1 Uhr Schluss sein muss", meinte Michael Kellner (Dorfgemeinschaft/DG). "Wir können deshalb nicht Halligalli machen und andere belästigen lassen", entgegnete Zweiter Bürgermeister Josef Elsinger (UWG). Vor allem, weil andere tagsüber arbeiten müssten und sich wünschen, dass endlich Ruhe sei, brachte auch Eva-Maria Regenfus ein.
Im Gremium war Verständnis dafür vorhanden, dass gerade bei Feiern der Volljährigkeit die eigentliche Party erst um Mitternacht beginne und nicht eine Stunde später zu Ende sein könne. 22 Uhr sei die offizielle Regelung, da dürfe eine Lautstärke von 65 db(A) nicht überschritten werden, stellte Josef Elsinger fest.
Dass dann keine weitere Regel notwendig sei, merkte Michael Kellner (Dorfgemeinschaft) an. "Die Raucher werden rausgehen, das stört, denn sie merken nicht, wie laut sie sind", meinte Carmen Wartenfelser (UWG). Da es sich bei dem Lärm um Belästigung handele, müsse derjenige, der sich gestört fühle, die Polizei rufen, fand Berthold Burkhardt (DG).
Hildegund Fischer (DG) konnte nichts von bisher überlauten Veranstaltungen feststellen. Sie sei aber auch nicht empfindlich und lasse eben die Fenster zu. Die lauteste Veranstaltung sei aus der Scheune gekommen, von demjenigen, der besonders "hellhörig" sei, meinte Fischer. Personen, über die mehrere Beschwerden bei der Gemeinde als Vermieter kämen, solle man von der Mietung des "Schwabachstüberls" ausschließen, schlug Eva-Maria Regenfus vor. Bei Unter-18-Jährigen solle ein Erwachsener dabei sein, lautete ein anderer Vorschlag aus dem Gremium. Die Verwaltung wird nun die Benutzervereinbarung erstellen und diese dem Rat vorlegen.