Das Abstellen von Autos ohne Nummernschilder auf öffentlichen Flächen kann bis zu 1000 Euro teuer werden.
Die Steinbühlstraße ist ein beliebter Ort, um Autos ohne Zulassung abzustellen. Fünf Fahrzeuge finden sich dort aktuell. Oft sei gar nicht klar, ob sie nur vorübergehend abgemeldet wurden oder ob sie schrottreif sind, sagt Heike Fasbender vom Forchheimer Bauamt.
Im vergangenen Jahr waren es 22 Fälle, mit denen sich die Stadt herumschlagen musste. "Wir sind da wochenlang am Schreiben und Tun und am Rausfahren", erzählt Fasbender.
Heuer waren es bislang zwölf Halter, die ausfindig gemacht werden mussten, weil sie ihre Autos auf städtischem Grund rumstehen ließen. "Alle haben ihr Auto schließlich freiwillig weggefahren", sagt Heike Fasbender. Doch der bürokratische Aufwand und die Kosten seien beachtlich.
Der erste Hinweis sei kostenfrei. Dann werde ein Zwangsgeld von 300 Euro angedroht und es würden 85 Euro Verwaltungsgebühr fällig. Falls ein Fahrzeug-Halter widerstrebend reagiert und am Ende ein "zweites Zwangsgeld" zahlen muss, dann könnten für die Mahnungen, für das Abschleppen und Lagern des Autos schon mal bis zu 1000 Euro zusammenkommen, rechnet Fasbender vor.
"Unerlaubte Sondernutzung"
Wer ein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen auf einer "öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche" abstellt, begehe eine Ordnungswidrigkeit, begründet Hartmut Demele das Eingreifen der Polizei. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz werde das als "unerlaubte Sondernutzung" geahndet, erklärt der Polizeihauptkommissar. "Da ermitteln wir grundsätzlich. Wir müssen ja jemanden ansprechen wegen des Bußgeldverfahrens."
Das Verfahren selbst ist aber wiederum nicht Sache der Polizei. Die Bußgelder einzutreiben, das sei Aufgabe des Landratsamtes, sie ist die "Ahndungsbehörde", sagt Hartmut Demele: "Wir machen den Halter ausfindig, meist mit Hilfe der Fahrgestellnummer oder durch Hinweise im Fahrzeug selbst. Dann dokumentieren wir die Situation und erstellen Anzeige".
Autos als Abfall
Das Landratsamt musste im vergangenen Jahr 58 Fälle abarbeiten. "Bußgeldverfahren der Polizei aus dem ganzen Landkreis landen bei uns", erläutert Kathrin Schürr, Pressesprecherin am Landratsamt Forchheim. Wenn Autos ohne Nummernschild auf Kreisstraßen stehen und von der Polizei entdeckt würden, dann sei die Kreisbehörde als "Straßenbaulastträger" zuständig. Die Bußgelder lägen meist unter 100 Euro, weil die Fahrzeughalter in der Regel schnell reagieren, sagt Kathrin Schürr: "Meist sind es Autos, die vorübergehend abgemeldet wurden."
Komplizierter wird es, wenn es sich tatsächlich um Schrottautos handelt. "Die Entfernung muss dann die jeweilige Gemeinde veranlassen", sagt Kathrin Schürr. Zuvor werde das Fahrzeug aber gemeinsam mit der Polizei begutachtet: "Wenn ein Auto ein Schrottauto ist, dann ist es Abfall nach dem Abfallgesetz. Wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, wird ein roter Punkt angebracht. Ein Monat muss das Auto stehen bleiben, dann können wir es entsorgen."
Dass Fahrzeuge Schrott im Sinne des Abfallgesetzes sind, das komme nicht öfter als fünf Mal im Jahr vor, sagt Kathrin Schürr. Wobei Heike Fasbender vom städtischen Bauamt auch schon mit diesem heiklen Fall konfrontiert war: Die Stadt Forchheim ließ ein als Schrottauto eingestuftes Fahrzeug vom Schrotthändler abholen. Dann meldete sich der Halter - und klagte. "Es ist manchmal schwer zu entscheiden, ob wir nach drei Wochen Wartezeit ein Auto auf unseren Abstellplatz schleppen oder ob wir es entsorgen. Das ist ein Graubereich."