Die Bürgerinitiative Forchheim Nord wirft der Stadtverwaltung vor, die Möglichkeiten des Lärmschutzes nicht auszuschöpfen.
Ohne eine starke Stadtverwaltung sei der Bürger der undurchsichtigen Planung der Deutschen Bahn ausgeliefert. Diese These treibt Otwin Schneider seit Jahren an. Daher wird er nicht müde, die Verwaltung mit seinen Fragen zum ICE-Ausbau zu konfrontieren.
Schneider wohnt in der Jean Paul Straße und ist Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Forchheim-Nord. Er sei verwundert, dass die Bewohner, die Schüler und die Lehrer nicht auf die Barrikaden gingen. Denn die Fragen würden immer drängender.
Zu diesem Schluss kommt Otwin Schneider, nachdem er Hunderte Seiten Unteralgen ausgewertet, zahllose Korrespondenzen mit dem Eisenbahnbundesamt geführt und den Austausch mit anderen Bürgerinitiativen gesucht hat.
Bei der Stadt müsste ein Spezialist sitzend, der sich wöchentlich 20 Stunden nur mit dem ICE-Ausbau beschäftige und die Interessen der Bürger vertrete. Etwa vermisst Schneider Antworten zum Schallschutz in den oberen Stockwerken der Adalbert Stifter-Schule. "Ist es der selbe Schallschutz wie in den unteren Stockwerken - und ist künftig ein störungsfreier Unterricht garantiert?", fragt der BI-Sprecher. Und weiter: "Spielt der Schallschutz auf dem Pausenhof der Stifter-Schule überhaupt eine Rolle?" Und: Könnte es sein, dass "veraltete Daten in die Lärmsanierung einberechnet wurden?".
Otwin Schneider sagt, dass "die Lärmwertberechnungen für die oberen Stockwerke der Schulen in Forchheim Nord falsch sind". Er sagt, dass die Bahn "keinen störungsfreien Unterricht bei 7,5 Meter Abstand zum Gleis garantieren kann". Und er sagt auch, das die "Erschütterungsprognose" der Stifter-Schule falsch berechnet sei: Auf der einen Seite des Bahndamms werde von einer Damm-Höhe von -2,50 Meter ausgegangen, während auf der anderen Seite die Angabe "eben" stehe.
Natürlich sei der momentane Zustand "störend", sagt Martin Horn, der Chef der Adalbert Stifter-Schule: "Die Fenster sind aus den 60er Jahren. Doch im Neubau sind bereits die Fenster drin, die wir im Altbau bekommen werden. Die machen einen störungsfreien Unterricht möglich."
Martin Horn hat Verständnis für den Bürger-Protest. "Ich möchte auch nicht direkt an der Bahn wohnen." Doch der Schulleiter betont zugleich, dass Schüler und Lehrer "zurecht kommen". Vom direkten Lärmpegel seien ohnehin nur maximal acht Klassenzimmer betroffen. Und was den Pausenhof betrifft: "Der ist so groß, dass sensible Schüler dort Bereiche findet, die bis zu 100 Meter entfernt von der Bahn liegen."
"Enger Kontakt" mit der Bahn
Bei der Stadt Forchheim ist es Roland Eismann, der sich auf die Einwendungen gegenüber der Bahn spezialisiert hat. Eismann, Leiter der Bauverwaltung, hat sich natürlich auch mit dem Lärmschutz an der Stifter-Schule und mit den Protesten von Otwin Schneider beschäftigt. Seine Stellungnahme gegenüber der Bahn (siehe unten) versteht er auch als Antwort auf die Fragen der Bürgerinitiative Forchheim Nord.
Zudem weisen Roland Eismann und die städtische Pressesprecherin Britta Kurth darauf hin, dass die Stadt Forchheim für passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau vom entsprechenden Fenster) einen Zuschuss erhalte.
Die Bauverwaltung stehe im "engen Kontakt mit der Bahn", betont Britta Kurth: "Die genaue Höhe des Zuschusses kann vor Rechnungsstellung aber noch nicht beziffert werden."
Zudem betont die Stadt Forchheim erneut, dass sie keine Klage zum Planfeststellungsbeschluss erhoben habe: "Somit sind alle nachträglichen Anforderungen an irgendwelchen Maßnahmen kaum gegenüber der Bahn durchsetzbar", sagt Britta Kurth.
Für Otwin Schneider bleiben diese Auskünfte unbefriedigend. Der größte Vorteil der Bahn sei, dass sie sich hinter langen Prüfungen verstecke und sich ansonsten in Stillschweigen hülle. Gerade deshalb erwarte er lautere Töne bei der Stadt. Die habe stattdessen "eine Art Agreement mit der Bahn geschlossen", kritisiert Schneider.
Die lärmtechnischen Untersuchungen für Terrassen und Balkone in Forchheim Nord fehlen Die Stadt Forchheim hat sich in Sachen Lärmschutz an der Adalbert Stifter-Schule an die Deutsche Bahn gewandt. Im Folgenden zwei Auszüge aus den städtischen "Einwendungen" an die Bahn:
Abweichungen "Die Stadt Forchheim stellt fest, dass im Bereich des Schulstandortes (Adalbert-Stifter-Schule und der staatlichen Realschule Forchheim) teils deutliche Abweichungen zwischen den Gebäudehöhen aus dem digitalen Gebäudemodell der Stadt Forchheim und den im Erläuterungsbericht berücksichtigten Stockwerkszahlen (hier sind keine Höhen angegeben) bestehen. Dadurch resultieren zum einen an diesen Gebäuden selbst und zum anderen aufgrund der veränderten Abschirmungsverhältnisse an den dahinterliegenden Gebäuden teils deutliche abweichende Beurteilungspegel. Die Stadt Forchheim fordert deshalb, dass bei der schalltechnischen Berechnung die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten im gesamten Stadtgebiet nochmals überprüft werden und entsprechend berichtigt werden.
Schutzbedürfnis Weiter heißt es in den städtischen Einwendungen: "Entsprechend dem Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie der maßgebenden 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung werden ausdrücklich auch der Außenwohnbereich (insbesondere Terrassen und Balkone) als schutzbedürftig (zur Tagzeit) eingestuft und müssen ebenfalls lärmtechnisch untersucht werden. Diese Untersuchungen fehlen! "
Entschädigung Eine Textpassage der städtischen Einwendungen an die Bahn thematisiert die Entschädigungen: "Es ist grundsätzlich denkbar, dass ein Gebäude durch die Ausführung aktiver Schallschutzmaßnahmen keinen ausreichenden Schallschutz zur Nachtzeit erhält und Anspruch auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach hat, aber zur Tagzeit ein ausreichender Schallschutz gegeben ist. Dieser ausreichende Schallschutz zur Tagzeit kann aber auch überschritten werden, wenn es durch Reflektionen am Gebäude zu Pegelerhöhungen im Außenwohnbereich kommt. Die Stadt Forchheim fordert deshalb, dass auch schalltechnische Untersuchen für den Außenwohnbereich im gesamten Stadtgebiet, insbesondere bei Anwesen die unmittelbar an der Bahnlinie liegen, vorgenommen werden. Da hier kein passiver Schallschutz möglich ist, hat die Bahn entsprechende Entschädigungszahlungen zu leisten."
Natürlich ist klar, dass direkt an der Strecke keine absolute Ruhe herrschen kann. Allerdings verstehe ich die Bedenken der BI. Denn ist erst einmal gebaut, lässt es sich nicht ändern bzw. sind Messungen zum Vor-Nachher-Vergleich unmöglich. Die BI sollte also weiterhin stark bleiben und aktiv die zuständigen Stellen angehen!