Kreis Forchheim: Damit das Ortsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird

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In der Frankenstraße II wurde ab dem ersten Haus (nach links Richtung Hauptstraße) das Bebauungsgebiet mit 17 000 Quadratmetern mit einer Veränderungssperre belegt. Foto: Karl Heinz Wirth
In der Frankenstraße  II wurde ab dem ersten Haus (nach links Richtung Hauptstraße) das  Bebauungsgebiet mit 17 000  Quadratmetern mit einer  Veränderungssperre belegt.  Foto: Karl Heinz Wirth

Die Langensendelbacher Gemeinderäte haben die Gefahr gesehen, dass durch ein Bauprojekt das Ortsbild beeinträchtigt wird. Nun haben sie für den Bereich "Frankenstraße II" einen Bebauungsplan in die Wege geleitet - mit einer Veränderungssperre.

Der Gemeinderat Langensendelbach hatte in seiner Juni-Sitzung das Einvernehmen für den Bau von sechs Doppelhaushälften und einem Reihenhaus mit neun Garagen und neun Stellplätzen nicht erteilt. Begründung: Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein und die Bauweise beeinträchtigt das Ortsbild erheblich. Dieses Projekt wäre trotz zukünftigen Verkehrsaufkommens sowie der zunehmenden Belastung des Kanalsystems machbar, wie auch das Landratsamt Forchheim bestätigt hat. Nun hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, für den Bereich "Frankenstraße II" einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens wurde eine zwei Jahre geltende Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst 14 Flurstücke mit circa 17 000 Quadratmetern. Ziel des Bebauungsplans ist es, die gewachsene Struktur in städtebaulicher Hinsicht zu bewahren und diese behutsam weiterzuentwickeln. Es soll eine innerörtliche Nachverdichtung erreicht werden, die im Einklang mit der angestrebten Siedlungsentwicklung der Gemeinde steht.

Beispielhaftes Baugesuch

Das Baugesuch einer Bauwerberin macht deutlich, warum ein Bebauungsplan notwendig ist. Hier sollten sechs Doppelhaushälften und ein Reihenhaus mit drei Wohneinheiten entstehen sowie einer entsprechend großen Anzahl an Stellplätzen, was nun durch die Veränderungssperre verhindert wird. Diese Stelle sei mit am sensibelsten im Ort, erklärte Bürgermeister Oswald Siebenhaar (UWB). Die Straßen in diesem Bereich sind entsprechend schmal und zu unterschiedlichen Zeiten durch ruhenden wie fließenden Verkehr stark beansprucht. Auch die Abwasserleitungen sind nur noch begrenzt zusätzlich belastbar. Der Bürgermeister betonte: "Der Bebauungsplan ist ein geeignetes Mittel, mit Nachverdichtung umzugehen. Dass die freien Flächen irgendwann bebaut werden, ist unzweifelhaft." Die innerörtliche Flächennutzung sei sinnvoll, doch die Struktur müsse dabei berücksichtigt werden. Natürlich werde die Gemeinde im Austausch mit den Grundstückseigentümern bleiben. "Wir wollen keine Verhinderungsplanung, sondern eine vernünftige Planung, in der auch die Vorstellungen der Eigentümer Berücksichtigung finden", machte Siebenhaar deutlich. Einige Gemeinderäte äußerten sich zur Aufstellung des Bebauungsplans. Hans Knetzger (FW) sagte, er sehe den Bebauungsplan als guten Ansatz für eine vernünftige Planung. Zweiter Bürgermeister Mathias Kern (FW) meinte, dass der Gemeinderat auf diese Weise gestalten und mitbestimmen könne, wie es im Bereich "Frankenstraße II" aussehen soll. "Innerortsbebauung sollte für alle tragbar sein" sagte er. Auch Jochen Düsel (CSU) sprach sich dafür aus, die Planungshoheit nicht abzugeben. Durch den Bebauungsplan könne man gerade in diesem sensiblen Bereich Einfluss nehmen. Petra Ellrich (UWB) betonte die Wichtigkeit, den dörflichen Charakter zu bewahren. Bürgermeister Siebenhaar stellte fest, dass das Dorf allen am Herzen liege. Er verwies dabei auf die Planung, die vor einigen Jahren gemacht wurde, und regte an, diese heranzuziehen, um zu sehen, was damals angedacht war. Das Gremium billigte einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte das Büro Sauer und Harrer (Eggolsheim) mit der Erstellung und Durchführung des Bauleitverfahrens "Frankenstraße II". Einstimmig beschlossen die Räte ebenfalls, einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Weiter beschlossen die Räte die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich "Frankenstraße II". Nun bleibt abzuwarten, ob dieser Schritt der richtige war.