Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Maskenpflicht für Teile der Forchheimer Innenstadt mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Doch noch gilt das nicht für alle.
Ausnahme von der Maskenpflicht in der Forchheimer Innenstadt: Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hat einem Eilantrag der Rechtsanwälte Mario Bögelein und Martin Axmann gegen die Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen stattgegeben.
Die Maskenpflicht wurde für die beiden Antragsteller, die als Privatpersonen vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatten, für Teile der Forchheimer Innenstadt mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Nicht für die Allgemeinheit
Philipp Hetzel, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am VG Bayreuth, bestätigt das am Donnerstag (19.11.2020) auf FT-Nachfrage. Hetzel betont: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt nicht für die Allgemeinheit, sondern nur für die zwei Antragsteller. Auch wenn es kurios klingt: Die beiden Antragsteller sind damit zunächst die einzigen, die ohne Mund-Nasen-Schutz über den Paradeplatz oder den Rathausplatz laufen dürfen.
Richter Hetzel erklärt: Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 18. November die vom Landratsamt angeordnete Maskenpflicht auf dem Paradeplatz und Rathausplatz aufgehoben. "Die Kammer ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Frequenz in diesen Bereichen nicht so hoch ist", sagt er.
In der Hauptstraße und am Bahnhofsplatz wurde die Maskenpflicht an Sonn- und Feiertagen (für den Bahnhofplatz zusätzlich auch Samstag) als "unverhältnismäßig" eingestuft und ebenfalls für die beiden Antragsteller aufgehoben und gilt dort für sie nur noch werktags zwischen 6 und 19 Uhr.
Weil zu vermuten ist, dass das Gericht bei weiteren solchen Eilanträgen ähnlich entscheidet, sei es nun Sache des Landratsamtes, auf das Urteil zu reagieren, sagt Hetzel. So könnte die Behörde die Allgemeinverfügung, in der die stark frequentierten Plätze festgelegt wurden, überarbeiten.
Alternativ könnte das Landratsamt das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof in München anfechten. "Es ist naheliegend für das Landratsamt, dass sie die Entscheidung akzeptieren", sagt Hetzel.
Holger Strehl, Pressesprecher am Landratsamt Forchheim, teilt dazu auf FT-Nachfrage mit: Die Juristen des Landratsamtes prüfen nun, ob die Allgemeinverfügung geändert wird, etwa ob die festgelegten Plätze oder Uhrzeiten angepasst werden. Eine Entscheidung dazu solle es nächste Woche geben, sagt Strehl. Dann wäre es also möglich, dass die Maskenpflicht in der Forchheimer Innenstadt für alle Passanten (teilweise) aufgehoben wird.
Ende Oktober hat das Landratsamt Forchheim durch Allgemeinverfügung folgende Plätze als stark frequentiert eingestuft: In Forchheim Paradeplatz und Rathausplatz mit Hauptstraße (Fußgängerzone) und den Bahnhofsplatz in Forchheim. Damit gilt an diesen Orten seit dem 28. Oktober eine Maskenpflicht auch im Freien.