Am Samstagabend kam es auf der A73 bei Forchheim zu einem Unfall. Ein junger Autofahrer schoss zwischen einem weiteren Auto und der Mittelleitplanke hindurch.
"Im 'Tiefflug' über die A73" betitelt die Verkehrspolizei Bamberg einen Vorfall vom Samstagabend (6. März 2021). Nach eigenen Angaben war ein 20-jähriger Autofahrer auf der A73 in Richtung Norden unterwegs, als er zwischen einem weiteren Auto und der Mittelleitplanke durch schoss, weil er nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte, als eine Autofahrerin zum Überholen auf die linke Fahrspur ausscherte.
Wie die Polizei berichtet, scherte eine 55 Jahre alte Autofahrerin zwischen den Anschlussstellen Forchheim Süd und Forchheim Nord auf die linke Spur aus, als der 20-Jährige angerauscht kam. "Ein rechtzeitiges Abbremsen war dem jungen Mann aufgrund seiner enormen Geschwindigkeit nicht mehr möglich", heißt es im Polizeibericht.
Der 20-Jährige schoss daraufhin zwischen dem Auto der 55-Jährigen und der Mittelleitplanke hindurch und konnte einen massiven Aufprall gerade noch vermeiden. Es kam glücklicherweise nur zum Streifvorgang zwischen den beiden Fahrzeugen. Den Schaden schätzt die Polizei auf rund 10.000 Euro.
Leutz, ich weiss ja nicht wie ich es euch sagen soll, aber ich habe mir mal einen Blick in die Jahresvorausschau 2021 am Bundesverfassungsgericht erlaubt und da sehe ich was, was für diesen Fall von Bedeutung sein könnte. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat das Gesetz zu Autorennen am Bundesverfassungsgericht erfolgreich gepinnt:
Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf
39. 2 BvL 1/20 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen zum Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, eingeführt durch das 56. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. September 2017 (BGBl. I S. 3532).
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Das dürfte interessant werden. Kann es sein, dass die Bundesregierung da was gemacht hat, was nicht verfassungskonform ist?? Das wäre schlecht.
Was hat das jetzt mit diesem Unfall durch den Fahrfehler eines Spurwechslers zu tun?
Also Flieder, die Verkehrsregeln müssen Sie sich nochmal durchgehen.
Das was dieser 20jährige gemacht hat, war absolut hochkarätig leichtsinnig und gefährlich. Sowas sollte auf unseren Autobahnen nicht erlaubt sein. Niemand muss mit fast 300 Sachen auf der Autobahn unterwegs sein und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Deswegen schlage ich ernsthaft Tempolimit in Höhe von 140 bis maximal 160 vor. Das ist schnell genug. Mehr braucht niemand. Aber 130 ist mir auch etwas zu langsam, was die Grünen gerne hätten.
260 in diesem Streckenabschnitt finde ich völlig unverantwortlich. In diesem Tempo ist bei durchschnittlichem Verkehrsaufkommen keine Kontrolle mehr möglich. Das ist das Gegenteil von vorausschauendem Fahren! Meines Erachtens wieder ein gutes Argument für ein generelles Tempolimit. Ob die Frau das hätte erkennen müssen, läßt sich schlecht beurteilen. Niemand rechnet mit einem 260 km/h Geschoss, sowas gehört auf irgendeine Rennstrecke.