Vor ungewünschten Anrufen, sogenannten Cold Calls, warnt die Verbraucherschutzzentrale Bayern.
"Cold Calls", so nennt der Verbraucherschutz Bayern die ungewünschten Anrufe mit dubiosen Gewinnversprechen. Die Verbraucherschützer können deshalb gar eindringlich genug vor dieser Masche warnen.
Warnen will auch Hans Burkard. Der Kersbacher hat unlängst selbst einen solchen Anruf erhalten. Zwei Flugreisen, eine an den Gardasee und eine nach Paris, für je vier Tage wurden ihm als Gewinn genannt. Die Reisen seien weder an ein Datum noch an eine Person gebunden. "Alles wirkte sehr seriös, sogar die Nummer", schildert Hans Burkard seinen ersten Eindruck. Trotzdem ahnte er, dass etwas nicht stimmen konnte. "Niemand verschenkt etwas. Wo liegt hier der Pferdefuß?", fragte Burkard dann den Anrufer, der auch zugab, dass es den Haken gebe. Ein Jahresabo für eine Fernsehzeitschrift müsse er abschließen, ließ der Anrufer die Katze aus dem Sack.
Interesse an der IBAN
Burkards Geburtstag habe er zwar, doch um sicherzugehen, dass er sich auch wirklich um den Gewinner handle, müsse er das Datum nochmals abgleichen. Und Burkard solle noch seine IBAN nennen, da der Preis für das Abo ein halbes Jahr im Voraus abgebucht werde. "Denen geht es nur um die Daten. Die Zeitschriften würde man wohl schon bekommen", sagt Burkard.
Er ging dem Anrufer nicht auf den Leim, ließ ihn seinen Geburtstag nennen, der natürlich falsch war, und schließlich sprach auch die "Chefin" des Unternehmens mit dem Kersbacher, um die angebliche Seriosität zu unterstreichen. Seine persönlichen Daten würde Burkard nie preisgeben, denn nur zu leicht könnte damit Schindluder getrieben und sein Konto geräumt werden.
Eine Statistik, wie viele Verbraucher diesen Anrufern auf den Leim gehen, führt die Verbraucherschutzzentrale nicht. "Da diese Maschen aber nicht spürbar weniger werden, muss man leider davon ausgehen, dass es sich für die Anbieter weiterhin lohnt. Fakt ist, dass dies ein altbekanntes Problem und Dauerbrenner ist und wir regelmäßig Verbraucherbeschwerden diesbezüglich erhalten", sagt eine Sprecherin der Verbraucherschutzzentrale Bayern.
Selten greifbar
Auf der Homepage warnt die Zentrale ausdrücklich vor solchen Abzockern. Gewerbliche Anrufe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Angerufenen sind ohnehin nicht erlaubt. "Die Verbraucherzentralen gehen aktiv gegen Firmen vor, die sich über das Verbot hinwegsetzen und wirken darüber hinaus auf die Gesetzgebung ein, die Situation der Verbraucher zu verbessern", informiert die Sprecherin.
Auch können die betreffenden Firmen abgemahnt werden - wenn sie denn greifbar sind. Das ist aber selten der Fall. Oft sitzen solche Firmen im Ausland, die Adresse ist eine Postfach- oder Fake-Adresse oder das Geld soll auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen werden, nennt die Verbraucherschutzzentrale Bayern die Schwierigkeiten.
"Auch die Bezahlung mit Paycards ist sehr beliebt, dann ist das Geld sowieso weg", warnt die Verbraucherzentrale. Der Verbraucher sollte seine Daten nicht einfach preisgeben, auch nicht die private Telefonnummer, oder diese sogar aus den öffentlichen Kunden- und Teilnehmerverzeichnissen löschen lassen. Ob es zu der von Hans Burkard genannten Nummer schon Fälle gegeben hat, lässt sich aus der Statistik nicht erkennen. Auch der Polizei in Forchheim sind zu dieser spezifischen Nummer noch keine Fälle bekannt. Die Nummer könne man sich übers Internet generieren lassen, informiert ein Sprecher der Forchheimer Polizei.
Immer dreister
Hier würden die Betrüger immer raffinierter und dreister vorgehen. Immer neue Variante würden diese Betrüger parat haben. Vom Enkeltrick zur vorgetäuschten Panne in der Stadt, bei der der Helfer Geld für Benzin gibt und gefälschte Schmuckstücke als angebliche Sicherheit erhält - die Palette der Betrügereien ist unfassbar breit.
Die Polizei warnt hierbei vor dem neuesten Telefonbetrug. Der unbekannte Anrufer meldet sich mit "Rate mal, wer dran ist" und wenn der Angerufene den Namen eines Bekannten nennt, stimmt der Gegenüber am Telefon dem zu.
Im Laufe des Gesprächs würde dann um eine finanzielle Unterstützung gebeten werden, ein Treffpunkt für die Übergabe vereinbart. Da der "Bekannte" verhindert ist, schickt er einen anderen Bekannten.