Der Dachziegelhaufen, der sich auf einer Fläche hinter dem Mühlhof türmt, wird auf Anordnung der Behörde weggeschafft.
Das Bauordnungsamt hat eine Beseitigungsanordnung für die Bauschuttablagerung auf einer privaten Fläche hinter dem Anwesen Mühlhof 3 in Reuth erlassen.
"Wir haben eine Zusage vom Grundstückseigentümer bekommen, dass das Material im ersten Quartal 2017 beseitigt wird", erklärt dazu Bauamtschef René Franz.
Durch Nachbarn angezeigt
Ins Rollen gekommen ist die Angelegenheit durch einen Nachbarn, der das Landratsamt eingeschaltete und sogar Anzeige bei der Polizei erstattet hatte.
In einem Schreiben an unsere Zeitung behauptet der Anwohner, es handele sich um eine "Ackerfläche im Bereich der erweiterten Wasserschutzzone".
Kein gefährdendes Material
Auf Nachfrage des FT erklärt der Sprecher des Landratsamtes, Holger Strehl, dass das Grundstück in der sogenannten Dreier-Zone, das heißt in der äußersten Zone des Wasserschutzgebietes liege.Egal ob eine Schutzzone beeinträchtigt sei, so Strehl: Es komme darauf an, ob der Schutt beseitigt werde, oder ob ein Bauantrag gestellt werde. Denn auch mit einem Bauantrag, könnte eine Ablagerung - wenn es das Material zulasse - genehmigt werden, erläutert Holger Strehl.
Im vorliegenden Fall handele es sich um eine normale Lagerfläche ohne Wasser gefährdendes Material, betont der Sprecher des Landratsamtes Forchheim .