Ein Mann aus dem Raum Forchheim musste sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Trotz zahlreicher Vorstrafen muss er nicht ins Gefängnis.
Forchheim Der Angeklagte Norbert C. (Name geändert) hatte Glück. "Nach Ihren Vorstrafen wäre es an der Zeit, dass sie wieder reingehen", sagte Amtsrichterin Silke Schneider in ihrer Urteilsbegründung. Auch Staatsanwalt Stefan Meyer hatte anklingen lassen, dass für Norbert C. eigentlich eine "Freiheitsstrafe ohne Bewährung" angemessen wäre.
Dass der Forchheimer trotz zahlreicher Vorstrafen (Körperverletzung, Betrug) mit einer Geldstrafe von 3000 Euro davon kam, hing damit zusammen, dass er seine Lebensumstände sichtlich verändert hat. Richterin Schneider rechnete ihm positiv an, dass er eine zweimonatige Therapie hinter sich gebracht; dass er dem Alkohol und dem Konsum von Kräutermischungen abgeschworen hat - und dass er wieder einer Arbeit nachgeht.
Auf der Anklagebank saß der 32-Jährige am Dienstag, weil er im Mai seine ehemalige Freundin am Hals gepackt und zu Boden geworfen hatte.
Das Ex-Paar war sich zufällig in der Kneipe "Bodenlos" begegnet. Beide waren betrunken, Norbert C. hatte nach eigenen Angaben mindestens acht Bier intus. Als das Gespräch auf das gemeinsame Kind kam, das im März ein Tag nach der Geburt gestorben war, und als die Frau ihrem ehemaligen Freund Vorwürfe machte ("Wo warst du in meiner schlimmsten Stunde?"), reagierte er gewalttätig. Seine Ex-Freundin erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Rückenprellung.
Schatten der Vorstrafen
Rechtsanwalt Franz Heinz schilderte seinen Mandanten als einen Mann, der zum Tatzeitpunkt "mit sich selbst nicht zurechtkam". Während des Alkoholentzugs sei ein Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom diagnostiziert worden, das mittlerweile erfolgreich medikamentös behandelt werde. Der Anwalt räumte in seinem Plädoyer ein: Das "große Manko" von Norbert C.
bestehe in seinen "Vorstrafen, die alles in den Schatten stellen". Zwar betrage die Bewährungszeit für die Reststrafen 18 Monate; aber, betonte der Rechtsanwalt, "der Angeklagte hat Folgen aus dem Vorfall gezogen." Das sah auch Staatsanwalt Meyer so: Der Angeklagte wirke "aufgeräumt" und hinterlasse einen "persönlich guten Eindruck".
Zudem sprach der Bericht der Bewährungshilfe für Norbert C. Nach der Therapie in die Haft, das sei nicht wünschenswert und bringe nichts, zitierte Amtsrichterin Schneider aus dem Bericht. Dem Angeklagten hielt Silke Schneider auch zugute, dass er die Tat eingeräumt und "nicht drum rumgeredet" habe. Doch die Richterin gab Norbert C. mit dem Urteilsspruch auch eine eindringliche Mahnung mit auf den Weg: "Das ist ihre allerletzte Chance. Und wenn Sie nur einen Kaugummi klauen, sperre ich Sie ein."