"Nicht für schäumende Getränke zu verwenden" steht jetzt auf neuen Bierkrügen. Der Spruch lässt Brauer in Neuhaus und Höchstadt rätseln.
Bier zählt zu den schäumenden Getränken. Das steht bei fränkischen Brauern ebenso außer Frage wie bei den Genießern des Gerstensaftes. Für Wirbel unter ihnen allen sorgt jetzt die Vermutung, die EU wolle durch eine neue Richtlinie den Bierausschank in den traditionellen Steinkrügen verbieten.
Diese Vermutung hatten auch der Neuhauser Braumeister und Hotelier Benno Wirth und sein Sohn Hans-Günter, als sie jüngst den vorab verschickten Musterkrug einer neuen größeren Bestellung auspackten. "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden", stand unübersehbar auf der Unterseite dieses Tonkrugs zu lesen. Und bei der späteren Lieferung prangte der Spruch gar auf jedem Krug.
Benno Wirth dachte zunächst an einen Schildbürgerstreich, glaubt aber, die Ursache für den Aufdruck liege bei der EU.
Das sieht auch Franz Gensthaler so, Geschäftsführer der Münchner Firma Franz Herb, die die Bierkrüge nach
Neuhaus liefert. "Wir müssen das so machen", sagt Gensthaler und verweist auf eine seit 1. November 2016 geltende EU-Verordnung. Demnach seien Bierkrüge als Messgeräte einzustufen und die müssten CE-geeicht sein. Zum Ausschank von Bier dürften die Steinkrüge dann verwendet werden, wenn der Wirt dem Gast ein geeignetes Glas zur Verfügung stellt, in den er den Inhalt des Steinkrugs umgießen und die Menge überprüfen kann.
Die Europäische Kommission wies am Dienstag über ihre Vertretung in Deutschland Behauptungen verschiedener Medien zurück, "dass traditionelle Krüge aus Stein nicht mehr für den Ausschank von Bier erlaubt seien". Auch habe die EU nicht vorgeschrieben, dass die steinernen Krüge am Boden den Aufdruck "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden" tragen müssten. Dies sei allein durch den deutschen Gesetzgeber vorgegeben.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie für Messgeräte aus dem Jahr 2004 und der Verbraucherschutz. Die Verbraucher sollen durch ein Strichmaß feststellen können, dass tatsächlich so viel im Glas ist, wie vom Verkäufer angegeben. Die Richtlinie sei nicht darauf ausgelegt, bei Bierkrügen angewendet zu werden, heißt es in der aktuellen Klarstellung der Europäischen Union. Sie verpflichte die Mitgliedsstaaten aber auch nicht, den Gebrauch von Steinkrügen zu verbieten.
Es bleibe "allein Deutschland überlassen, zu entscheiden, ob ausschließlich Trinkgläser, die sich als Messgeräte eignen, zum Bierausschank genutzt werden dürfen, oder ob auch andere Gefäße wie der Steinkrug zum Ausschank in Frage kommen".
Tradition pflegen
Für Vater und Sohn Wirth aus Neuhaus keine Frage. Für sie hat der Steinkrug Tradition, vor allem auf den fränkischen Bierkellern. Bei den neuen Maßkrügen liege der Eichstrich zudem vier Zentimeter unter dem oberen Rand, was eher dazu führe, dass mehr als ein Liter eingeschenkt werde, sagt Hans-Günter Wirth.
Richtlinien hin oder her,"wir benutzen seit Jahren nur noch Steinkrüge", sagt Michael Ackermann vom Brauhaus Höchstadt. Für ihn gehört das zur Tradition, nicht nur auf den Bierkellern. Im Sommer bleibt das Bier im Steinkrug länger frisch, zumal wenn dieser vorher in kaltem Wasser liegt. Ob Altstadtfest oder Kirchweih, Probleme mit Kunden, die sich über eine schlecht eingeschenkte Maß im Steinkrug beschweren, kennt Ackermann nicht.
"Und wenn wirklich einer Probleme hat, bekommt er nachgeschenkt", sagt Walter Prechtel, Braumeister aus Uehlfeld und Betreiber des Voggendorfer Kellers. Für ihn ist der Steinkrug vom Bierkeller nicht wegzudenken.
Der neue Hinweis auf den Bierkrügen ist übrigens auch Thema im Magazin Quer am Donnerstagabend um 20.15 Uhr im Bayerischen Fernsehen. Gedreht wurde dafür auch bei den Wirths in Neuhaus.
Probleme mit Kunden, die sich über eine schlecht eingeschenkte Maß im Steinkrug beschweren, kennt Ackermann nicht.
Wundert mich nicht.
Bei uns herscht noch fränkische Ehrlichkeit.
Nicht wie beim Oktoberfest.
Schuld ist wie so oft ALLEIN der deutsche Gesetzgeber. Das sieht man hier genauso wie z.B. bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die war von Seiten der EU weniger streng, der deutsche Gesetzgeber hat natürlich noch mehr draufgepackt als von der EU gefordert und so den Erwerb von Wohneigentum deutlich schwerer gemacht. In Österreich funktioniert es einwandfrei - aber in Deutschland will man immer hyperkorrekt sein. Politiker, die sowas umsetzen sollen in nationales Recht, haben leider von der Praxis keine Ahnung!
Einfach nur krank diese Bürokraten
Das wird dann ja noch spannend wenn der hartnäckige Europapolitiker Schulz in Deutschland als Bundeskanzler nur solche "Verordnungen" veranlässt.
Er wird jetzt dafür gefeiert, dass er in den letzten Jahre in Europa nur solche sinnvolle "Verordnungen" eingeführt hat. Alles für die Bürger!
Dorfbewohner, ganz offensichtlich.