Im Ebrachgrund sorgt ein Betretungsverbot für Diskussionen. Zwei Mühlenbesitzer sind sich offensichtlich nicht grün.
"Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur." So steht es im Artikel 26 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. In der Mühlhausener Flur sorgen jetzt rund zehn unübersehbare Schilder für Diskussionsstoff. Diese wollen nach Meinung eines Bürgers dieses Recht unerlaubterweise einschränken.
Es geht um die Wiesen und Grünflächen rund um die Lempenmühle. Der Besitzer einer anderen Mühle in Mühlhausen beklagt in einem Beschwerdebrief ans Landratsamt - den er auch dem FT zukommen ließ -, dass es nicht sein könne, "dass begüterte Menschen das freie Zugangsrecht der Bevölkerung zur freien Natur aus anscheinend egoistischen Gründen beschneiden". Der Kritiker fordert daher das Landratsamt auf, einzuschreiten.
Die Eigentümer der Lempenmühle erklären im Gespräch mit dem FT, dass es 30 Jahre dort auch ohne Schilder ging. Jetzt habe man diese aber aufstellen müssen, um sich zu schützen. Immer wieder würden Leute die Grundstücke um die Mühle betreten und auch ihre Hunde frei laufen lassen. Man habe Blumenwiesen angelegt, in denen sich auch Rehkitze und Hasen aufhalten.
Letzter Auslöser für das Aufstellen der Schilder sei der tätliche Angriff eines kritisierten Hundehalters gewesden, der sich nun wegen Körperverletzung verantworten muss. Nach diesem Vorfall hatten sich die nach eigenen Worten "Naturliebhaber und Jäger" von der Lempenmühle entschlossen, die Schilder aufzustellen.
In Mühlhausen sorgen die Schilder für Diskussionen - ob sie auch Wirkung zeigen? Rein rechtlich sind sie nicht wirksam, sagt Hans Leuchs, Sachgebietsleiter im Umweltamt des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt. Laut Artikel 27 des Naturschutzgesetzes sind solche Beschilderungen "nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt". Abgesehen davon hätte es laut Leuchs die Schilder gar nicht gebraucht, da landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen "während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen". Bei Grünland in der Vegetationszeit.
Im Landratsamt vermutet man, dass hier ein Privatkrieg zwischen zwei Mühlenbesitzern ausgetragen wird, in den die Behörden mit hineingezogen werden sollen. In der Vergangenheit waren die Kontrahenten auch schon wegen der Nutzung des Wassers der Reichen Ebrach aneinander geraten.
Im Mühlhausener Rathaus hält man sich aus diesem Streit raus. Für Bürgermeister Klaus Faatz (CSU) ist das eine privatrechtliche Geschichte: "Die Gemeinde wird hier nicht aktiv."
in mühlhausen macht doch eh jeder was er will, der eine sperrt den wiesengrund für sich und der andere zündet jahr für jahr sein privates johannisfeuer an. der bürgermeister hat eh keine meinung das einzige was er gut kann ist: grinsen