Facebook - wörtlich "Gesichtsbuch" - hat seine böse Fratze gezeigt. Die Kehrseite des "Social Networks", das im Umfeld der Tat in Weisendorf im Dezember des vergangenen Jahres zum a-sozialen Netz mutierte.
Bereits kurz nach der Tat hatten sich zwei Lager gebildet, die vor allem eines gemein hatten: Unqualifiziert über das Geschehene zu urteilen. Diese Gespräche im Netz spielten in der Gerichtsverhandlung eine Rolle, vor allem, was die Glaubwürdigkeit eines Zeugens anging. Es war der beste Freund, der Stimmung gegen den einzigen Zeugen der Tat machte. Bereits in privaten Mails hatte er ihn aufgefordert "keine Lügen zu erzählen, weil der beste Freund so etwas Krasses nie gemacht hätte". Der reagierte nicht darauf, sodass im Internet gegen ihn agiert wurde.
Auf der anderen Seite gab es die Facebooknutzer, die sich sofort sicher waren, dass der in der Nacht verhaftete 20-Jährige ein Mörder sei. In Unkenntnis der Geschehnisse in der Weihnachtsnacht postulierten sie, dass es zu strengen Strafen kommen müsse.
Was den Diskutanten wohl nicht bewusst war, ist die Tatsache, dass gegen dieses "Cyber-Mobbing" eingegriffen werden kann. Man sollte möglichst schnell die Polizei informieren. Diese kann die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten; das ist allerdings dadurch erschwert, dass entsprechende Server oft im Ausland angemeldet sind und sich damit einer eventuellen Strafverfolgung entziehen.
Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung nach deutschem Recht gelten jedoch weltweit und entsprechende deutsche Gerichtsentscheidungen können auch im Ausland vollstreckt werden. Und in dem geschilderten Fall gilt zunächst die Unschuldsvermutung - auch im Netz.
Wer Fatzebuck (Ist nicht von mir, sondern vom Michl Müller) benutzt, ist selber schuld, wenn einem so was passiert...