Nach einem Großbrand ist eine gesamte Erlanger Asylunterkunft unbewohnbar - nachdem ein Container in Flammen geriet. Diese werden deutlich schneller zur Flammenfalle als normale Mehrfamilienhäuser - das liegt am Baurecht.
In Erlangen kam es in der vergangenen Woche in einer Asylunterkunft zu einem Großbrand. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag, 28. September 2023, in einer Einrichtung im Stadtteil Alterlangen. Ein Mensch wurde verletzt. Die Polizei geht mittlerweile von Brandstiftung aus - und stellte Haftantrag gegen einen Verdächtigen. Zwei der 21 Wohncontainer auf dem Gelände in der Schallershofstraße brannten infolge des Feuers in anfangs nur einem Container komplett aus. Alle anderen Wohneinheiten seien massiv in Mitleidenschaft gezogen, sodass auch diese nicht mehr bewohnbar seien, berichtete das Polizeipräsidium Mittelfranken.
Nach Polizeiangaben waren von den 21 Containern zum Zeitpunkt des Brandes vier bewohnt. Insgesamt lebten demnach fünf Menschen darin. Die restlichen Wohncontainer standen laut Präsidium leer. Der Sprecher der Stadt Erlangen betont gegenüber inFranken.de indessen, dass der Brandschutz in der Einrichtung ausreichend gewesen sei. Markus Stirnweiss, der Abteilungsleiter für vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr Erlangen, verweist derweil auf starke Unterschiede der baurechtlichen Bedingungen bei Wohngebäuden.
Erlanger Feuerwehrmann gibt Einschätzung zu Brandschutz in Asylunterkunft
"Ich war am Freitag vor Ort und habe mir die Situation noch einmal genauer angeschaut", hält Stirnweiss mit Blick auf die Einsatzstelle fest. "Die Stadt Erlangen hat das Gebäude errichtet und ich gehe davon aus, dass hier alle Vorgaben eingehalten wurden." Laut dem Experten gibt es konkrete Richtlinien, wie ein Bauwerk auszusehen hat. "Grundsätzlich verbietet das Baurecht nicht, dass es brennt", betont er im Gespräch mit inFranken.de zugleich.
Von der Bauaufsicht werde nur dann eine Baugenehmigung erteilt, wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. "Dazu zählen in der Regel unter anderem eine Fluchtweg-Länge von 35 Metern und zwei Rettungswege." Hinzu kämen vorgeschriebene Abstände zum jeweiligen Nachbargrundstück. "Bei einem Brand müssen sich die Menschen zum Beispiel selbst aus dem Gebäude retten können", erklärt Stirnweiss. Bei vielen anderen Aspekten komme es stark auf das Gebäude selbst an.
"Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken darf zum Beispiel eine Nutzungseinheit, sprich Wohnung, für eine bestimmte festgelegte Dauer brennen." Erst danach dürfe das Feuer auf weitere Nutzungseinheiten übergreifen - auch um den Einsatzkräften genügend Zeit für die Löscharbeiten zu ermöglichen. "Die Dauer hängt in diesem Fall von der Größe und Höhe des Mehrfamilienhauses ab." Bei Containern ist das anders: Hier sei meist die gesamte Anlage als eine Nutzungseinheit zu sehen - wie es oft auch bei Wohnheimen der Fall sei. "Container sind brandschutztechnisch nicht abgegrenzt, denn es handelt sich hier in der Regel um Blechwände", sagt der Erlanger Feuerwehrmann.
Deutlich weniger strenge Brandschutzregeln in Wohncontainern - Stadtsprecher erklärt Einordnung
Laut Bayerischer Bauordnung müssen Trennwände "als raumabschließende Bauteile von Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb von Geschossen ausreichend lang widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein." Dies gilt allerdings nicht für den vorliegenden Fall. Bei der Erlanger Containeranlage handele es sich um eine "erdgeschossige Anlage", die kleiner als 400 Quadratmeter sei, erklärt Erlangens Pressesprecher Christofer Zwanzig inFranken.de. Sie sei daher in die sogenannte Gebäudeklasse 1 und als Sonderbau eingestuft worden.
Gemäß der Bauordnung handelt es sich demzufolge bei der Asylunterkunft um maximal zwei Nutzungseinheiten. Deutlich weniger streng fallen die vorgeschriebenen Brandschutzregeln aus. Die Brandschutzvorgaben seien gleichwohl eingehalten worden, betont Zwanzig. "Der Brandschutz entspricht mindestens den baurechtlich Forderungen. In Teilen seien darüber hinaus Anforderungen der sogenannten Beherbergungsstättenverordnung, zur weiteren Orientierung herangezogen worden - "auch wenn diese baurechtlich aufgrund der geringen Bewohnerzahl nicht zwingend anzuwenden wäre".
Laut Angaben des Stadtsprechers ist die Unterkunft in Alterlangen für die vorübergehende Beherbergung gedacht. "Es handelt sich um eine dezentrale Unterkunft der Stadt Erlangen zum Zwecke der Anschlussunterbringung", so Zwanzig. "Hier werden Asylbewerber nach Zuweisung durch die Regierung von Mittelfranken nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmereinrichtung in der Regel bis zur Anerkennung des Asylantrages untergebracht."
Einrichtung nach Großbrand nicht mehr bewohnbar - Stadt will "so bald als möglich" Ersatz
Die Flüchtlingsunterkunft wurde 2014 von der Stadt Erlangen errichtet. Dem Sprecher zufolge ist die Stadt auch für die Sicherheit der Bewohner zuständig. Zum Zeitpunkt des Brandes hätten 17 Container leer gestanden, weil vor Ort Renovierungsarbeiten stattgefunden hätten. "Es fehlten lediglich noch die Abschlussmaßnahmen zur finalen Erledigung", berichtet Zwanzig.
Die im Brandschutzkonzept der Container-Wohnanlage aufgeführten Auflagen und Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz seien eingehaltenworden. "Der organisatorische Brandschutz wird regelmäßig durch die Hausverwalter überprüft", konstatiert Zwanzig. Für die rund um die Unterkunft lebenden Anwohner bestehe zudem keine höhere Brandgefahr.
Der durch das Feuer entstandene Sachschaden wird laut Polizeipräsidium Mittelfranken auf einen mittleren sechsstelligen Betrag geschätzt. "Nachdem die mobile Wohnanlage nicht mehr bewohnbar ist, soll so bald als möglich Ersatz beschafft werden", erklärt Erlangens Pressesprecher. In Gremsdorf kam es am Donnerstag (5. Oktober 2023) es zu einem Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei, nachdem starke Rauchentwicklung aus einem Wohnhaus beobachtet worden war. WeitereNachrichten aus Erlangen-Höchstadt gibt es in unserem Lokalressort.