2016 - ein Jahr des Protests
2016 war gerade in Erlangen ohnehin ein Jahr des Protests: Stadt-Umland-Bahn, Grundstücke am Burgberg, Landesgartenschau, Umgestaltung von Stadtvierteln: Es regte sich bei verschiedensten Themen der Unmut kritischer Bürger. In der Erba-Siedlung befürchteten Anwohner Schlimmes: Die Gewobau wollte einen Teil der alten Häuser abreißen und mit neuen Wohnblocks nachverdichten. Ebenso in der Housing-Area, am Burgberg oder in Büchenbach. Überall gab es bei den Bürgern vor Ort Gegenwehr. Oder das Thema Landesgartenschau. Die Stadt Erlangen hatte sich um die Durchführung im Jahr 2024 beworben und 2016 den Zuschlag bekommen. 2017 folgte das Bürgerbegehren, das das Vorhaben abbügelte.
Ebenfalls 2016 entschieden sich die Bürger in Röttenbach für das neue Baugebiet Röttenbach-West und die Wachenrother gegen Windräder.
In Röttenbach war ein monatelanger Streit vorausgegangen - bis die Gemeinderäte ein Ratsbegehren initiierten, in dem die Mehrheit der Bürger das neue Baugebiet befürwortete. Die Gegner hatten mit Flächenverbrauch und der Zerstörung eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Erholung argumentiert. Sie hielten den Grundeigentümern vor, nur einen hohen Wertzuwachs erzielen zu wollen. Ohne Erfolg.
Von der Windkraft profitieren wollte die Mehrheit des Wachenrother Gemeinderats und stimmte dem Bau von zwei Windrädern auf Gemeindegrund im Waldgebiet Birkach zu. Die Räte hatten die Rechnung aber ohne die Bürger gemacht. Schnell hatten sich die Gegner der Windräder zu einer Bürgerinitiative formiert, der es gelang, einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Eine Mehrheit der Wachenrother votierte schließlich gegen den Bau zweier Windräder auf Gemeindegebiet. Mit dem Ergebnis, dass sie nun nur wenige Kilometer weiter im Staatsforst stehen.
Des einen Freud des anderen Leid. So funktioniert Demokratie eben - mittelbar und unmittelbar.
So funktioniert die direkte Demokratie in Bayern
Bürgerbegehren: Ein Bürgerbegehren ist die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid. Es muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit "Ja" oder "Nein" zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichner zu vertreten. Es muss je nach Gemeindegröße von mindestens drei bis zehn Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger (mindestens zwei Monate ortsansässig) unterschrieben sein.
Fristen: Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat spätestens innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um maximal drei Monate verlängert werden.
Bürgerentscheid: Klar: Die Mehrheit entscheidet die Fragestellung für sich. Diese Mehrheit muss in Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern mindestens 20 Prozent, bis zu 100 000 Einwohnern mindestens 15 Prozent und in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.
Ratsbegehren: Der Gemeinderat kann auch selbst beschließen, dass über eine Angelegenheit ein Bürgerentscheid stattfinden soll. In so einem Ratsbegehren kann der Gemeinderat einen Alternativvorschlag zu einem Bürgerbegehren vorlegen.
Quelle: www.freistaat.bayern.de