Bewährungsstrafe für sechs Sexbilder im Freibad

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Symbolbild.
Symbolbild.

Das Verbreiten von pornografischen Schriften ist bereits gegeben, wenn man solche Bilder "einfach nur irgendwo aufhängt".

Es gibt eine Frage, die vor den Gerichten dieser Republik leider viel zu selten beantwortet wird: Die Frage nach dem "Warum?" Auch bei einer Verhandlung vor dem Erlanger Amtsgericht, konnte oder wollte diese Frage nicht beantwortet werden. Denn der Angeklagte schwieg zunächst beharrlich zu den Vorwürfen.


Pornografische Bilder im öffentlichen Raum

Im August des vergangenen Jahres soll er nämlich sechs pornografische Bilder in einem Erlanger Freibad in den dortigen Toilettenanlagen angebracht haben. An einem heißen Sommertag, an dem viele Kinder und Jugendliche in dem Bad sind und die Chance groß war, dass diese die nicht jugendfreien Bilder entdecken.

Allerdings fand die Reinemachefrau diese sechs Bilder vermutlich kurz nach dem Auslegen. "Ich war zehn Minuten zuvor in den Kabinen, da war da noch nichts, dann beim zweiten Reinigungsgang stand ein Bild auf dem Klopapierabroller, zwei weitere auf der Kloschüssel." Dem zuständigen Bademeister übergab sie die Fotos und der rief in der Folge die Polizei, da er die Bilder als sehr heftig einstufte.


Die Frage nach dem Motiv wurde nicht beantwortet

Warum überhaupt jemand auf die Idee kommt, solche Bilder in die Öffentlichkeit zu bringen, wurde am Amtsgericht nicht behandelt. Es wurde aber durch die zuständigen Polizeibeamten erklärt, wie man von diesen Bildern auf einen Täter zurückschließen konnte.

Es war der "simple" Fingerabdruck, der es ermöglichte DNA-Daten zu ermitteln, die wiederum zum Täter führten, der seinerseits bereits wegen anderer Delikte in einer Datenbank des Landeskriminalamtes gespeichert war.


Über 20.000 einschlägige Fotos gefunden

Bei der drauffolgenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten dann weit über 20.000 Fotos auf diversen Datenträgern bei dem Angeklagten vor. Der hatte diese fein säuberlich abgespeichert und in Ordnern wie "Ladys", "Wow" und "Justin Biber" abgelegt. Der ermittelnde Beamte klassifizierte etwa 400 der Bilder dann als "Pornografisches Material mit Jugendlichen" ein. Das sind Bilder, bei denen noch nicht Erwachsene entweder eindeutig sexuelle Handlungen vollziehen oder nicht mit entsprechender Würde abgebildet werden.

Unter den Bildern fanden sich dann auch die im Schwimmbad ausgelegten Bilder. Nach den doch sehr belastenden Aussagen der Zeugen, nahm der Pflichtverteidiger seinen Mandanten offensichtlich nochmals kräftig ins Gebet. Denn nach der zehnminütigen Beratung gestand dieser voll umfänglich alle Vorwürfe.

Das "Warum" blieb an dieser Stelle aber auch unbeantwortet. Mehr wollte der Angeklagte zu dem Sachverhalt nämlich nicht äußern.


Keine weiße Weste mehr

Dass der 40-Jährige, der zur Tatzeit bei seinem Vater lebte, kein unbeschriebenes Blatt war, zeigten die Eintragungen im Bundeszentralregister. Einmal bereits per Strafbefehl wegen dem Verteilen von pornografischen Schriften bestraft, fiel vor allem die Häufigkeit wegen Fahrens ohne Führerschein auf. Weiterhin schlugen Diebstähle und Sachbeschädigungen zu Buche.

Wegen eines nicht bezahlten Strafbefehls sitzt der Mann noch bis Oktober im Gefängnis in Nürnberg. Angeblich, so seine Aussage, würde ihn sein Arbeitgeber nach dieser Zeit aber wieder als Gablerstaplerfahrer weiterbeschäftigen.


Bewährungsstrafe mit Auflagen

Im Urteil folge die vorsitzende Richterin den fast gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Neun Monate - nochmals auf eine vierjährige Bewährungszeit ausgesetzt, lautete das Urteil. Aber mit 100 Arbeitsstunden verbunden und der Auflage eine Sexualtherapie zu besuchen. Dort klärt sich dann vielleicht auch das "Warum" zum Verhalten des Verurteilten.