Urteil im Fall der Raubüberfälle im Raum Kronach und Coburg ist gefallen

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Symbolfoto
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Der suchtkranke Täter muss in den Maßregelvollzug und dort eine Therapie gegen seine Krankheit machen. Eine Bewährungsstraße ist ihm in Aussicht gestellt.

Es war seine Drogenabhängigkeit, die einen 31-jährigen Thüringer auf die schiefe Laufbahn brachte. Am fünften Verhandlungstag ist nun das Urteil zu den Raubüberfällen auf Einkaufsmärkte und eine Tankstelle vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Coburg gefallen. Der suchtkranke Mann wurde wegen räuberischer Erpressung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er muss sich nun direkt in den geschlossenen Maßregelvollzug begeben.

Sollte die Therapie von 24 Monaten erfolgreich sein, könnte der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, stellte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot in Aussicht. " Es ist kein Spaß, diese Therapie, aber sie soll gemacht werden, um Ihnen zu helfen", betonte Gillot in seiner Urteilsbegründung. Wie die Verhandlung gezeigte hatte, kennt der 31-Jährige so gut wie kein Leben ohne Alkohol und Drogen. Schon als Kind, im Alter von gerade mal zehn Jahren, begann er mit dem Trinken; seit zehn Jahren ist er zudem drogenabhängig. Was auch dazu führte, dass er mehrmals die Arbeitsstelle verlor. Um die Droge Crystal Speed zu finanzieren, beging er von Oktober 2016 bis Juli 2017 die Raubüberfalle im Raum Kronach, Stockheim und Neustadt. Dabei hat er insgesamt rund 5000 Euro erbeutet.


Auch eine Spielzeugwaffe schockiert

Das Vorgehen war immer das Gleiche: Der Mann betrat mit einer Spielzugpistole bewaffnet die Märkte. Er wählte dabei eine Uhrzeit aus, zu der erwartungsgemäß keine Kunden mehr im Laden waren. Unter Vorhalten der Spielzeugpistole forderte er die Verkäuferinnen auf, das Geld aus der Kasse in eine Tüte zu füllen. Genau auf diese Scheinwaffe ging Richter Gillot näher ein. Denn er sah diesen Punkt in der Darstellung des Rechtsanwaltes Andreas Kittel bagatellisiert. "Ich möchte einen Perspektivenwechsel anregen: Stellen Sie sich vor, da sitzen völlig normale Menschen und da kommt jemand und hält Ihnen eine Knarre vor." Das, so der Richter, kenne man nur aus dem Fernsehen und klar habe man da Angst um sein Leben.

Es sei lediglich die vage Hoffnung gewesen, dass es sich um eine Scheinwaffe handele. "Ernst haben die Bedrohung alle genommen, denn aus subjektiver Sicht schaut man in den Lauf einer Knarre", sagte Gillot. So leide einer der Mitarbeiterinnen bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung, sie konnte nur per Videoschaltung vernommen werden.


Indizien reichten

Das Geständnis des Angeklagten, das erst am vierten Verhandlungstag kam, wertete Gillot zwar als wichtig. Allerdings betonte der Richter auch, dass in dem Indizienprozess das Gericht zu ausreichend Beweismitteln gelangt sei. Es sagten demnach immerhin 43 Zeugen an vier langen Verhandlungstagen aus. Zu den Beweisen zählte laut Gillot beispielsweise sichergestellte DNA am Tatort, eine Handy-Einlegung am Tatort, Phantombild-Erkennungen oder ein sichergestellter Rucksack.
Die Kammer folgte mit dem Urteil im vollem Umfang der Staatsanwalt, vertreten durch Staatsanwältin Carolin Schellhorn. Rechtsanwalt Andreas Kittel hatte für eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten plädiert und die Unterbringung in einer Suchtklinik. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.