Schützenhaus-Prozess: Zwölfeinhalb Jahre Haft gefordert

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Ulrich S. (Mitte) am Mittwoch im Gerichtssaal; links Verteidiger Hans-Heinrich Eidt. Foto: Oliver Schmidt
Ulrich S. (Mitte) am Mittwoch im Gerichtssaal; links Verteidiger Hans-Heinrich Eidt. Foto: Oliver Schmidt

Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein sieht die Unfall-Version von Ulrich S. als komplett widerlegt. Die Verteidigung plädiert hingegen auf fahrlässige Tötung. Das Urteil wird am Donnerstag gefällt.

Das Plädoyer von Ursula Haderlein dauerte gut zwei Stunden. Detailliert ging sie auf alle Gutachten und alle Zeugenaussagen ein. Ihr Fazit: "Ulrich S. hat seine Frau vorsätzlich erschossen, von einem Unglück kann nicht die Rede sein."

Mit der Forderung nach zwölfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe näherte sich Haderlein fast der Höchsstrafe. Das Strafmaß bei Totschlag liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Haderlein sprach aber auch von einem "Totschlag mit mord-ähnlichen Zügen."

Hans-Heinrich Eidt, der Verteidiger von Ulrich S., legte hingegen dar, warum es seiner Meinung nach sehr wohl ein tragischer Unfall gewesen sei, als sein Mandant im Oktober vergangenen Jahres seine Frau erschoss. Er plädierte deshalb auf "fahrlässige Tötung" und legte das Strafmaß in die Hände des Gerichts.

Das Urteil wird am Donnerstag, 15. August, um 8.15 Uhr verkündet.