Im Landkreis waren die Gegner des Flugplatzes erfolgreich, in der Stadt Coburg haben sie nun eine Niederlage hinnehmen müssen.
Das entschied am Dienstagnachmittag nach gut eineinviertelstündiger Verhandlung die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth unter Vorsitz von Gerichtspräsident Thomas Boese.
Denn ein Bürgerentscheid darf nicht dazu führen, dass die Stadt gegen vertragliche Pflichten verstoßen muss. Mit dieser Begründung hatte auch die Mehrheit des Coburger Stadtrats im Oktober 2015 den Bürgerentscheid abgelehnt. Das Bürgerbegehren verlangte außerdem, dass der vorhandene Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene von der Stadt so ertüchtigt wird, dass "der Sport- und Werkflugsverkehr dort weiterhin möglich bleibt, und dass die Betriebserlaubnis für das Instrumentenflugverfahren über das Jahr 2019 hinaus weiter erteilt werden kann".
Die beiden Fragen konnten nur zusammen mit Ja oder Nein beantwortet werden - und das hätte nicht sein dürfen. Zu dieser Auffassung war schon das Rechtsamt der Stadt Coburg und mit ihm die Stadtratsmehrheit gekommen, diese Auffassung bestätigte nun das Verwaltungsgericht. Denn beide Fragen könnten auch für sich alleine stehen. "Mit der Kombination der beiden Fragestellungen wird den Bürgern die Möglichkeit genommen, differenzierter abzustimmen", sagte Boese. Denn es könne ja jemand grundsätzlich gegen einen Verkehrslandeplatz oder gegen den Ausbau der Brandensteinsebene sein. So hatte in der Verhandlung Rechtsanwalt Christian Giesecke argumentiert, der die Stadt als beklagte Partei vertrat.
Geklagt hatten die drei Vertreter des Bürgerbegehrens, Martina Benzel-Weyh, Klaus Klumpers und Helmuth Hannweber. Doch nur Benzel-Weyh war zusammen mit Anwalt Volker Hampel vor Gericht erschienen. Mit im Saal saßen mehrere Mitglieder der Bürgerinitiativen gegen einen neuen Verkehrslandeplatz bei Neida.
Hampel argumentierte, dass die Vertreter des Bürgerbegehrens bewusst hatten aufzeigen wollen, dass Flugverkehr im derzeitigen Umfang in Coburg auch ohne den Bau eines neuen Flugplatzes möglich sei. Boese zeigte für dieses Vorgehen durchaus Verständnis, doch zulässig sei die Koppelung der beiden Fragen nicht.
Martina Benzel-Weyh zeigte sich hinterher natürlich enttäuscht über das Urteil, das vor allem auf Formalien beruhe, wie sie feststellte. Als der Text für das Bürgerbegehren formuliert wurde, habe für die PGVC noch ein anderes Vertragswerk gegolten: Wer bis zum 30. Juni kündigte, konnte die Gesellschaft zum 31. Dezember des gleichen Jahres verlassen. Deshalb gehört der Landkreis der PGVC nicht mehr an, weil er voriges Jahr durch einen ähnlich lautenden Bürgerentscheid zum Ausstieg gezwungen wurde.
"Unverzüglich" wäre der Ausstieg zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlung noch möglich gewesen, argumentiert Benzel. Doch im Oktober, als es um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ging, galt das nicht mehr: Da hatte der Stadtrat den neuen Satzungstext schon abgesegnet, in dem geregelt ist, dass kein Gesellschafter der PGVC vor dem 31. Dezember 2025 ausscheiden kann.
Ihnen als Initiatoren des Bürgerbegehrens sei es darum gegangen, den Coburgern Mitsprache in Sachen Flugplatzneubau zu ermöglichen. Wenn die Mehrheit für den neuen Verkehrslandeplatz gestimmt hätte, "wären wir die letzten gewesen, die irgendwie gemuckt hätten."
Als es bei der Diskussion um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ums Koppelungsverbot ging, habe sie zusammen mit den beiden anderen Initiatoren angeboten, die zweite Frage zu streichen, sagt Benzel-Weyh, die selbst für die Grünen im Coburger Stadtrat sitzt. Doch das habe der Rechtsdirektor der Stadt, Willi Kuballa, als nicht zulässig abgelehnt.
Kuballa ist gleichzeitig Geschäftsführer der PGVC. Eine Befangenheit ergebe sich daraus nicht, argumentierte Anwalt Giesecke in seinem Schriftsatz vom August. Denn solche Doppelrollen gebe es in der Kommunalpolitik öfter. Außerdem sei Kuballas Doppelrolle seit langem bekannt gewesen.
Zufrieden mit der Bayreuther Entscheidung zeigte sich hinterher Coburgs Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD): "Alles andere als eine Bestätigung unserer Entscheidung hätte mich doch überrascht. So können wir den Blick wieder darauf richten, das Projekt positiv abzuschließen."
Denn noch gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss, der den Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes erlauben würde. Im Gegenteil: Es fehlen noch Unterlagen, und inzwischen ist davon die Rede, dass es in diesem Jahr keinen Erörterungstermin mehr geben wird. Bei einem solchen Termin werden alle Einwände und Anregungen zu einem solchen Projekt behandelt.
Wie Martina Benzel-Weyh sagte, wollen sie und ihre Mitstreiter nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob es in die Berufung geht oder "ob wir die Projektgesellschaft ,erfolgreich' weiterarbeiten lassen", sagt sie ironisch. "Vielleicht erledigt sich das ja bald von selbst. Die haben schon mehrere Millionen Euro verbraucht und noch kein Ergebnis." Einen neuen Anlauf zu einem Bürgerbegehren schließt die Grünen-Stadträtin nicht grundsätzlich aus: "Sollten wir ein neues Bürgerbegehren starten, werden wir uns vom Rechtsamt beraten lassen, dass wir einen nicht anfechtbaren Text vorlegen können."