Am 25. November wird vor Gericht geklärt, ob Michael Stoschek 1,65 Millionen Euro bezahlen muss oder nicht. Deutlich billiger dürfte den Unternehmer sein Regnitz-Ausflug mit einem Amphibienfahrzeug kommen.
Warum hatte Michael Stoschek an seinem Porsche ein sogenanntes Klebekennzeichen angebracht? Ging es dem Unternehmer, wie er selbst sagt, um Ästhetik und Aerodynamik - oder aber wollte er erreichen, unerkannt durch Radarkontrollen fahren zu können? Auch diese Fragen werden bei der Verhandlung am Mittwoch, 25. November, zu klären sein. Vor allem aber hat das Coburger Amtsgericht zu entscheiden, ob Michael Stoschek die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,65 Millionen Euro bezahlen muss oder nicht.
"Es war nie meine Absicht, das Kennzeichen unlesbar zu machen", hatte Michael Stoschek im August bei einem Gespräch mit Medienvertretern beteuert. Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Coburg, den er kurz zuvor erhalten hatte, heißt es hingegen: "Aufgrund der geringen Größe und der fehlenden Erhebung der Buchstaben und Ziffern auf der Reflektionsfolie ist ein Ablesen des Klebekennzeichens auf der Fotografie einer Geschwindigkeitsmessung nicht möglich." Und: "Dies war Ihnen bewusst." Der Vorwurf lautet somit auf "Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch".
Michael Stoschek hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb es jetzt zur klärenden Verhandlung am Amtsgericht kommt. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr, geladen sind ein Sachverständiger sowie elf Zeugen. Verteidiger von Michael Stoschek sind die Rechtsanwälte Eckart Staritz (Coburg) und Rainer Brüssow (Köln).
Großes Medieninteresse
In welchem Raum des Coburger Justizgebäudes die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Es spricht aber viel für den großen Schwurgerichtssaal. Denn es dürfte sowohl mit einer Schar an Zuschauern zu rechnen sein als auch mit einem großen Medienaufgebot. Am Freitag wurden die Medien über den Sitzungstermin informiert und um Akkreditierung bis Mitte Oktober gebeten.
Zur Chronologie der "Kennzeichen-Affäre": Im April 2013 war der Vorsitzende Brose-Gesellschafterversammlung in der Coburger Innenstadt erstmals von der Polizei angehalten und auf das nicht zulässige Klebekennzeichen angesprochen worden. Die Beamten beschlagnahmten das Kennzeichen, doch Michael Stoschek brachte schon bald ein neues Exemplar am Porsche an - denn nach Rücksprache mit seinem Anwalt ging er davon aus, dass es sich bei dem Delikt maximal um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Doch als er im Juli 2013 und im Juni 2014 erneut der Polizei auffiel, nahm das Verfahren seinen Gang.
Die Staatsanwaltschaft wirft Stoschek vor, auf dem Klebekennzeichen auch noch einen vermeintlichen Zulassungsstempel der Stadt Coburg angebracht zu haben. Im Strafbefehl heißt es dazu: "Es handelte sich aber hierbei nicht um einen amtlichen Zulassungsstempel der Stadt Coburg. Vielmehr war es eine Nachahmung, die deutlich kleiner als das Original war und auch nicht die holographischen Elemente eines amtlichen Zulassungsstempels aufwies."
"Genehmigung vorgetäuscht"
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nahm Stoschek damit "zumindest billigend in Kauf", die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt für das Klebekennzeichen "vorzutäuschen". Wohlgemerkt: Klebekennzeichen sind grundsätzlich nicht verboten, sie bedürfen lediglich einer Ausnahmegenehmigung. Bei einem Porsche 911, wie jetzt im "Fall Stoschek", ist eine Ausnahmegenehmigung allerdings aus technischen Gründen nicht möglich.
Stoschek zeigt sich zwar geständig, was die fehlende Ausnahmegenehmigung betrifft. Was er aber heftig kritisiert, ist die Höhe der gegen ihn verhängten Geldstrafe. Doch in der deutschen Justiz berechnen sich Geldstrafen nach dem jeweiligen Einkommen. Bei Michael Stoschek wurde da der höchstmögliche Betrag von 30 000 Euro angesetzt. Und angesichts von 55 Tagessätzen, die von der Staatsanwaltschaft festgesetzt wurden, ergibt das 1,65 Millionen Euro.
Weit weniger Ärger droht Michael Stoschek übrigens wegen seines Ausflugs mit einem Amphibienfahrzeug während der Bamberger Sandkerwa. Der Unternehmer war zum Auftakt des Volksfestes ohne Genehmigung mit dem ehemaligen Wehrmachts-Fahrzeug über die Regnitz geschippert.
Wasserschutzpolizei eingebunden
In der Zwischenzeit, so Bambergs Stadtsprecherin Ulrike Siebenhaar auf Nachfrage unserer Zeitung, habe die Wasserschutzpolizei eine Stellungnahme von Stoschek erhalten. Diese werde derzeit juristisch geprüft. Im Laufe der kommenden 14 Tage soll eine Entscheidung fallen, eine Tendenz kann Ulrike Siebenhaar aber schon publik machen: "Wir gehen davon aus, dass aufgrund einer Ordnungswidrigkeit eine Bußgeld von maximal 250 Euro fällig wird."
klassenjustiz
Stoschek „kämpft“ nicht gegen eine Millionenstrafe, sondern hat Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der nun - wie zig andere auch - vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Dort muss geklärt werden, ob er in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder nicht. Darum geht es und um nichts anderes. Das wird das Gericht entscheiden. Insofern ist das Getöns überflüssig. Das „große Medieninteresse“ ist unverständlich; dahinter kann nur pure Sensationslust stecken: Diese Art der Berichterstattung sollte eigentlich einer Zeitung wie dem FT wesensfremd sein.
Man darf sich schon wundern, was manche Richter sich, so einfallen lassen. Dieser ganze Vorfall eines Nummerschildes mit einem Bußgeld in solcher Höhe ist eine Lachnummer. Das Gericht wird diese Höhe der Geldstrafe, so, auch sicherlich nicht nicht verhängen. Sollte es dennoch passieren, dürften sich sicherlich noch weiter Gerichte mit dieser Lachnummer beschäftigen. Vielleicht wollte aber nur das Gericht mal zeigen, wie toll und hart es ist. Für mich schon jetzt die Lachnummer des Jahres.
ich nur beipflichten. Da wird mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Jaja, unsere Justiz muss ja mal demonstrieren, wie hart und toll sie ist.