Kein Grünstreifen um den Thüringer Blick

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Einen Grünstreifen entlang der Hecke am Thüringer Blick hält der Bausenat nicht für praktikabel, zumal die dafür nötige Fläche dem Nachbargrundstück weggenommen werden müsste. Foto: Ulrike Nauer
Einen Grünstreifen entlang der Hecke am Thüringer Blick hält der Bausenat nicht für praktikabel, zumal die dafür nötige Fläche dem Nachbargrundstück weggenommen werden müsste. Foto: Ulrike Nauer

Einen Grünstreifen entlang der Hecke am Thüringer Blick hält der Bausenat der Stadt Coburg nicht für praktikabel, zumal die dafür nötige Fläche dem Nachbargrundstück weggenommen werden müsste.

Dass im Beiersdorfer Birkenweg in letzter Zeit immer wieder ein großer Sattelschlepper mit Hänger parkt, ärgert Anwohner und Landwirte, die die Straße benutzen müssen, um zu ihren Feldern zu gelangen. Nun soll der Bebauungsplan für das Gebiet beiderseits des Buchenweges und am Weinberg geändert werden und Cord-Friedrich Seegers, Vorsitzender des Bürgervereins Beiersdorf, nutzte die öffentliche Auslegung, um für ein Teilstück des Birkenweges - von der Hausnummer 25 bis zum sogenannten Thüringer Blick - ein eingeschränktes Halteverbot zu fordern.
Der Bausenat lehnte dies ab, weil verkehrsrechtliche Anordnungen in einem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden könnten. Die Anregung wurde bereits an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet, das die Aufstellung der Schilder allerdings auch abgelehnt hat.

Unzumutbar für Bauherren


Auch der zweiten Bitte des Bürgervereins, einen drei Meter breiten Grünstreifen um den Thüringer Blick anzulegen, erteilte der Senat eine Absage. Seegers hätte diesen Punkt gern bei der Änderung des Bebauungsplanes einarbeiten lassen, damit die Hecke um den Aussichtspunkt auch dann noch problemlos geschnitten werden kann, wenn das Nachbargrundstück einmal bebaut wird.
Die Mitglieder des Bausenats folgten diesem Wunsch jedoch nicht.
Ein solcher Grünstreifen müsste dann vom Nachbargrundstück weggenommen werden und das sei für einen potenziellen Bauherren unzumutbar. Die Pflege der Hecke sei dagegen selbst dann ohne Weiteres möglich, wenn das Grundstück nebenan verkauft sei.
Seegers dritter Anregung stimmte der Senat zu: Zwischen den Streuobstwiesen auf dem Flurstück 274 und der Kösfelder Höhe gibt es derzeit noch eine Lücke. Hier darf eine Reihe weiterer Obstbäume gepflanzt werden.
Der Bebauungsplan für das Gebiet beiderseits des Buchenweges und am Weinberg wurde 1976 rechtskräftig. Weil sich darin einige nicht mehr zeitgemäße Vorgaben befinden, etwa das Verbot von Dachgauben und Kniestöcken, wird der Plan nun geändert. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, Baulücken in dem Gebiet zu schließen.