Flugplatz: Neida bleibt, Bieberbach endgültig raus

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Glück gehabt: Die in der Nachbarschaft nicht unbedingt beliebten Windräder haben sich für die Menschen in Bieberbach und Umgehung zumindest insofern bezahlt gemacht, weil die WIndräder jetzt den Bau eines Verkehrslandeplatzes dort unmöglich machen. Foto: Berthold Köhler
Glück gehabt: Die in der Nachbarschaft nicht unbedingt beliebten Windräder haben sich für die Menschen in Bieberbach und Umgehung zumindest insofern bezahlt gemacht, weil die WIndräder jetzt den Bau eines Verkehrslandeplatzes dort unmöglich machen. Foto: Berthold Köhler

Die Deutsche Flugsicherung und die höhere Naturschutzbehörde hegen angesichts der Pläne für einen Flugplatz bei Neida (Landkreis Coburg) große Bedenken.

Ja, es stimmt: Die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) bemüht sich gerade um ein naturschutzfachliches Gutachten für den Bereich Ulrichstock. Das bestätigte am Montag Willi Kuballa, der Geschäftsführer der PGVC. Das Areal im Viereck zwischen Witzmannsberg, Wohlbach, Gossenberg und Krumbach war einer von vier Standorten, die 2006 einem Raumordnungsverfahren zum Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes unterzogen wurden. Die drei anderen waren der vorhandene Flugplatz Brandensteinsebene, ein Areal bei Neida und eine Fläche bei Bieberbach (Gemeinde Sonnefeld).

Alle vier Standorte wurden "von der Regierung von Oberfranken im August 2007 aus landesplanerischer Sicht positiv bewertet"; die Fläche bei Neida galt allerdings als "Vorzugsvariante". So ist es auf der Homepage der PGVC nachzulesen.

Seit einigen Jahren läuft nun schon für eine Fläche bei Neida ein Planfeststellungsverfahren - und es ist nicht dasselbe Areal, das damals im Raumordnungsverfahren untersucht wurde. 2006 ging es um den Bereich nördlich der Staatsstraße 2205 zwischen Wiesenfeld und Neida, nun wird für den Bereich südlich der Staatsstraße geplant. Denn der Bereich nördlich "wäre ja noch näher an den Vogelschutzgebieten", sagt Kuballa. Diese Gebiete machen der PGVC jetzt zu schaffen. Die höhere Naturschutzbehörde (angesiedelt bei der Regierung von Oberfranken) lehnt den Flugplatz bei Neida wegen des Vogelschutzes ab. Von dem Flugverkehr betroffen wäre nach Auffassung der Behörde die Vogelfreistätte Glender Wiesen, und auch das Gebiet zwischen Wiesenfeld und Meeder ist als Vogelschutzgebiet ausgewiesen.


Schlechtere Alternative?

Das führte alsbald zu Gerüchten, die PGVC sehe sich nun nach einem anderen Standort um und sei wieder auf den Ulrichstock gekommen - eben jene Fläche zwischen Witzmannsberg und Gossenberg. Falsch, sagt Kuballa: Die jetzt laufenden Untersuchungen dienen dem Ziel, zu untermauern, dass Neida der am besten geeignete Standort sei - denn an allen anderen wären die Eingriffe in Natur und Landschaftsbild noch größer. "Meeder-Neida ist nicht tot! Es ist nach wie vor unser Primärziel, das zu verwirklichen."

Nachdem die höhere Naturschutzbehörde für den vorgesehenen Standort Meeder-Neida "erhebliche Beeinträchtigungen des dortigen Natura 2000-Gebietes nicht ausschließen wollte, ist nach §34 des Bundesnaturschutzgesetzes zu prüfen, ob die anderen im Raumordnungsverfahren untersuchten Standorte zumutbare Alternativen für einen Verkehrslandeplatz darstellen", erläutert Kuballa. Diese Prüfung laufe jetzt. "Das hat uns ziemlich kalt erwischt", räumt Kuballa ein. Heute soll in einem Gespräch bei der Regierung von Oberfranken abgestimmt werden, welche Unterlagen die PGVC noch liefern muss.


Windräder im Weg

Auch die beiden anderen Gebiete, die 2006 im Raumordnungsverfahren waren, könnten als mögliche Alternativen geprüft werden. Das passiert aber nicht: Die Brandensteinsebene kommt laut Kuballa nicht in Frage, weil sich dort ein richtlinienkonformer Platz nur mit viel Aufwand und einer sehr kurzen Landebahn errichten lässt. Die PGVC will aber einen Verkehrslandeplatz mit einer rund 1400 Meter langen Bahn und der erforderlichen Anflugbefeuerung bauen, damit auch Instrumentenflug möglich ist. Der Flugplatz Brandensteinsebene verfügt hingegen nur über eine verkürzte Anflugbefeuerung, und die Genehmigung dafür läuft Ende 2019 aus.

Der Bereich bei Bieberbach, der vor elf Jahren ebenfalls geprüft wurde, scheidet Kuballa zufolge aus, weil dort inzwischen Windräder stehen.

Schon in einer ersten groben Untersuchung möglicher Standorte im Jahr 2004 wurde der Bereich Ulrichstock kritisch gesehen: Die sogenannte Hindernisfreiheit ist dort nämlich nicht gegeben, das heißt, einige der Hügelkuppen in unmittelbarer Nähe ragen zu weit auf. Außerdem müssten dort einige Gemeindeverbindungsstraßen gekappt werden. Allerdings gibt es hier - anders als in Neida - keine besonderen Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe.

Die sogenannte Hindernisfreiheit stellt derzeit auch für die Planungen in Neida ein Problem dar: Die Deutsche Flugsicherung hält das Gelände für nicht geeignet, weil einige Erhebungen in der Nähe höher sind, als es die Richtlinien vorsehen. Deshalb hat die PGVC schon Einschränkungen für den Flugbetrieb angekündigt - so er denn eines Tages stattfindet.